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Kaufmann, Gewerbetreibender 2c. erworben haben, können für die Dauer
ihres Aufenthalts außerhalb Europas von der Befolgung des Aufrufs ent-
bunden werden.
Bezügliche Gesuche sind an den Civil-Vorsitzenden derjenigen Ersatz-
Kommission zu richten, in deren Bezirk die Gesuchsteller nach abgeleisteter
Dienstpflicht im Heere und in der Flotte zum Landsturm entlassen bezw. von
vornherein (bisher der Ersatzreserve zweiter Klasse) dem Landsturm über-
wiesen sind.
bh) Der Uebertritt aus dem Landsturm ersten Aufgebots in den des zweiten
Aufgebots erfolgt mit dem 31. März desjenigen Kalenderjahres, in welchem
das 39. Lebensjahr vollendet wird. Die Landsturmpflicht im zweiten Aufgebot
erlischt mit dem vollendeten 45. Lebensjahre, ohne daß es dazu einer besonderen
Verfügung bedarf.
(!) Angehörige der bisherigen Ersatzreserve erster Klasse sind nunmehr Angehörige der
Ersatzreserve. Diejenigen der gegenwärtigen Seewehr angehörigen Mannschaften,
welche derselben von Hause aus durch die Ersatzbehörden überwiesen sind, werden
nmunmehr Angehörige der Marine-Ersatzreserve.
Die Mannschaften der Ersatzreserve und Marine-Ersatzreserve gehören zum Beurlaubten-
stande und erhalten in Folge hiervon veränderte Militärpapiere.
2. Für die Mannschaften der Ersatzreserve (bisher Ersatzreserve erster Klasse) beziehungs-
weise Marine-Ersatzreserve (bisher Seewehr zweiter Klasse) tritt der Ersatzreservepaß nach
dem beigefügten Muster 1 beziehungsweise Marine-Ersatzreservepaß nach dem beigefügten
Muster 2 an Stelle des im Schema 3 und Za zu §. 38 der Ersatzordnung festgesetzten
Ersatzreservescheins I und Ersatzreservepasses I beziehungsweise des im Schema 5 zu §. 40
der Ersatzordnung festgesetzten Seewehrscheins.
Beiden Pässen ist ein Abdruck der für die Mannschaften des Beurlaubtenstandes
gültigen Bestimmungen vorzuheften.
3. Eine Abänderung der Papiere der zur Zeit der Ersatzreserve zweiter Klasse an-
gehörigen, nunmehr zum Landsturm ersten Aufgebots tretenden Mamschaften hat nicht zu
erfolgen. Die diesen Mannschaften seinerzeit ertheilten Ersatzreservescheine 1I dienen denselben
als Ausweis ihrer Zugehörigkeit zum Landsturm.
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