Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1888. (15)

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rseh- und Verorduungs-Blatt 
für das 
Königreich Bayern. 
./W 9. 
München, den 28. Februar 1888. 
E Inhalt: 
Königlich Allerhöchste Entschlicßung vom 25. Februar 1888, die Verlängerung des Landtages beir. — 
Bekanntmachung vom 23. Februar 1888, die Ernennung von Schiedsgerichts-Vorsitzenden betresfend. — 
Bekanntmachung vom 23. Februar 1888, die X. ordentliche Generalversammlung des allgemeinen Unter: 
stützungsvereines für die Hinterlassenen der k. b. Staatodiener und der hiemit verbundenen Köchterkasse 
betreffend. — Bekanntmachung vom 26. Februar 1888, Abänderung der bayerischen Ausführungs- 
bestimmungen zu den Grundsätzen für die Besetzung der Subaltern- und Unterbeamtenstellen bei den Neichs. 
und Staalsbehörden mit Militäranwärtern betressend. — Vestätigungs-Urkunde vom 9. Februar 18888, 
das Familienfideikommiß der Freiherren von Guttenberg. Steinenhausen betreffend. — Hoftitel- 
Verleihung. — Ordens-Verleihn Kaoöniglich Allerhöchste Genehmigung zur Annahme einer fremden 
Dekoration. — Königlich Nllerhochse Genehmigung zur Annahme einer fremden Würde. — Auszug aus der 
Adels-Matrikel des Königreiches. 
  
  
Königlich Allerhöchste Entschließung, die Verlängerung des Landtages betr. 
Im Uamen GHeiner Masjestät des Königs. 
Tuitpold, 
von Gottes Gnaden Königlicher Hrin van Zayern, 
Regent. 
Unseren Gruß zuvor, Liebe und Getreuel 
Wir finden Uns bewogen, die Dauer des gegenwärtigen Landtages gemäß 
Tit. VII 8. 23 der Versassungs-Urkunde bis zum 23. März des lanfenden Jahres ein- 
schließlich zu verlängern. 
23
	        
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