Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1888. (15)

K 18. 249 
2. Der Landrath hat einen Antrag bezüglich der Bestimmung der Ferienzeit an 
den Volksschulen eingebracht. 
Wir beauftragen Unser Staatsministerium des Innern für Kirchen= und Schul- 
angelegenheiten, diesen Antrag zu würdigen und zu verbescheiden. 
3. Von den Beschlüssen des Landraths bezüglich der Errichtung einer vierkursigen 
Realschule in Pirmasens haben Wir gerne Kenntniß genommen und beauftragen Unser 
Staatsministerium des Innern für Kirchen= und Schulangelegenheiten, Uns in dieser An- 
gelegenheit seiner Zeit die veranlaßten weiteren Anträge zu unterbreiten. 
4. Den Beschlüssen wegen Erhöhung der Beiträge zu Stipendien für Schüler an 
landwirthschaftlichen Unterrichtsanstalten, sodann der Kreisfondszuschüsse für die landwirth= 
schaftlichen Fortbildungsschulen in Alsenz und Zweibrücken, sowie für die Obst= und Wein- 
bauschule in Kirchheimbolanden ertheilen Wir Unsere Genehmigung. 
5. Gegenüber dem neuerdings gestellten Antrage des Landraths wegen Uebernahme der 
Ausgaben für die mit Gymnasialklassen verbundenen Lateinschulen zu Kaiserslautern und 
Landau auf Staatsfonds können Wir nur auf die in früheren Landrathsabschieden ergangenen 
Bescheide, insbesondere auf den Landrathsabschied vom 19. Mai 1884 Abtheilung IV, Ziff. 3 
verweisen. 
6. Der Beschluß des Landraths bezüglich der Reparatur und Instandsetzung der Blitz-- 
ableiter auf den Gebäuden der Kreis-Irrenanstalt Klingenmünster hat bereits Unsere Ge- 
nehmigung erhalten, in welcher Beziehung Wir auf die von Unserem Staatsministerium 
des Innern an die Regierung, Kammer des Innern, der Pfalz ergangene Entschließung 
vom 16. Januar ds. Irs. Nr. 846 verweisen. 
Den übrigen vom Landrathe bei der Berathung der Angelegenheiten der genannten 
Kreis-Irrenanstalt gefaßten Beschlüssen ertheilen Wir gleichfalls Unsere Genehmigung. 
7. Den Beschlüssen des Landraths in Bezug auf die Erweiterung der Kreis-Kranken- 
und Pflegeanstalt Frankenthal durch Grundankauf und Herstellung mehrerer Gebäude haben 
Wir bereits Unsere Genehmigung ertheilt, in welcher Beziehung Wir auf die von 
Unserem Staatsministerium des Innern an die Regierung, Kammer des Innern, der 
Pfalz ergangene Entschließung vom 16. Dezember v. Irs. Nr. 17 378 verweisen.
	        
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