Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1888. (15)

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Vortrag 
Festgesetzter 
Betrag 
—*— 
  
  
Für deutsche Elementarschulen: 
Tit. 1. Die auf speziellen Rechtstiteln und Bewilligungen be- 
ruhenden Fundations= und Dotationsbeiträge 
Tit. 2. Leistungen für ständige Bauausgaben 
Tit. 3. Budgetmäßige Kreisschuldotation 
Tit. 4. Zur Ergänzung des Einkommens der Schullehrer nach 
dem Gesetze vom 10. November 1861 die früheren Kongrual= 
zuschüsse . . · . . 
Tit. 5. Zur Aufbesserung des unzurichende Einkommens des 
gesammten Lehrerpersonals in bisheriger Weise 
Tit. 6. Zur Gewährung einer Zulage von je 90 JX an alle 
Verweser und weltliche Lehrerinnen, sowie an alle Schul- 
gehilfen 37 350 — 3 
Tit. 7. Zur Gewährung von Dienstalterszulagen à 90 M. 
für die wirklichen Schullehrer und à 45 —¾ für die ständigen 
Verweser und weltlichen Lehrerinnen 232 757-—/ — J 
Tit. 8. Zur Unterstützung dienstunfähiger älterer Schullehrer, 
die bereits vor dem Entstehen der gesetzlichen Kreisvereine 
quiescirt worden sind 2 460 — J3 
Tit. 9. Zuschuß an den gesetzlichen Kreisverein zur Unter- 
stützung dienstunfähig gewordener Schullehrer 
9 04880 
99 654/97 
36 000— 
  
113 35779 
l 
76 500— 
  
Latus 
  
334 62356
	        
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