Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1888. (15)

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Festgesetzter 
Cap. S. Vortrag Betrag 
Al 2 
Uebertrag 131 63089 
III. 1 b) zur Aufbesserung des unzureichenden Einkommens des ge- 
sammten Lehrerpersonals in bisheriger Weise 1414( 75434 
) zur Gewährung einer Zulage von je 90 J¾ für alle Ver- 
weser, weltliche Lehrerinnen und Schulgehilfen 
34 470 4.— J0 — — 
ch) zur weiteren Aufbesserung des Einkommens des Lehrer- 
personals aus Kreisfonds 22 1994 
Tit. 3. Zur Gewährung von Dienstalterszulagen 
in Quinquennien à 90 ¾ für die wirklichen Schullehrer und 
à 45 X für die ständigen Verweser und weltlichen Lehrerinnen 
182 000 4 — J — — 
Tit. 4. Beiträge zur Haltung von Schulgehilfen: 
a) aus fundationsmäßigen Reichnissen des Staateärars 5315 
b) aus der Kreisschuldotation 3 875 40 
IP) zur Entschädigung der Schullehrer für die Verpflegung der 
Schulgehilfen durch Erhöhung der Verpflegsaversa 18 330 — 
Tit. 5. Besondere Remunerationen und Unterstützungen für 
das aktive Lehrer-Personal: # 
a) Remunerationen. 135.— 
b) Unterstützungen 8 600 — 
Tit. 6. Allgemeine Beiträge an Schulkassen: #r 
Aus fundationsmäßigen Reichnissen des Staatsärars 9 8285 
  
  
Latus 
  
309 456 47
	        
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