Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1888. (15)

„M 24. 409 
3. Den Beschlüssen des Landrathes wegen Verzinsung und Tilgung des Kaufpreises 
für das zu Zwecken der oberfränkischen Kreisackerbauschule erworbene Anwesen, sodann 
wegen der auf diesem Anwesen auszuführenden Bauten ertheilen Wir unter Anerkennung 
der hierbei von der Kreisvertretung bekundeten Einsicht und Opferwilligkeit gerne Unsere 
Genehmigung. 
4. Bezüglich des erneuten Antrages des Landrathes auf Vermehrung der Bezirks- 
arztensstellen II. Klasse verweisen Wir auf die Bescheide unter Nr. IV Ziffer 7 des Land- 
rathsabschiedes vom 18. März 1885, dann Nr. IV Ziffer 5 Unseres Abschiedes vom 
8. Juli 1886 mit dem Beifügen, daß diesem Antrage auch wegen Mangels der hierzu 
erforderlichen, im Budget nicht vorgesehener Mittel keine Folge gegeben werden kann. 
5. Die Bitte um Erhöhung des für die Herstellung und Unterhaltung der Distrikts- 
strassen dem Regierungsbezirke von Oberfranken zu gewährenden Zuschusses wird unter Fest- 
haltung des bisherigen, in der Sitzung der Kammer der Abgeordneten vom 16. Dezember 
1887 des Näheren dargelegten Maßstabes durch die Vertheilung des für die XIX. Finanz= 
Periode bewilligten Staatszuschusses die entsprechende Bedachtnahme finden, wogegen dem 
hiermit im Zusammenhange stehenden, weiteren Antrage, die für die Distriktstechniker er- 
laufenden Kosten ganz oder theilweise auf die Staatskassa zu übernehmen, eine Berück- 
sichtigung nicht zugewendet werden kann. 
Indem Wir dem Landrathe von Oberfranken gegenwärtigen Abschied ertheilen, er- 
öffnen Wir ihm Unsere wohlgefällige Anerkennung seiner eifrigen Förderung der Kreis- 
Interessen und versichern ihn Unserer besonderen Huld und Gnade. 
München, den 30. April 1888. 
Luitpold 
des Königreichs Bayern Verweser. 
Dr. Frhr. v. TLucz. Dr. v. Riedel. Frhr. v. Feilihsch. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der General-Sekretär: 
Ministerialrath v. Nies.
	        
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