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eset-#und Verordnungs-Blatt
für das
Königreich Bayern.
M 86.
München, den 18. Mai 1888.
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Gesetz vom 9. Mai 1888. die pfälzischen Eisenbahnen betressend. — Bekanuntmachung vom 11. Mai 1888,
die Untersuchung von Farben, Gespinnsten und Geweben auf Ansen und Zinn betreffend. — Hosdienst= ach=
richt. — Verleihung der Würde eines lebenslänglichen Reichsrathes der Krone Bayein.
Nr. 1891 II.
Gesetz, dic pfälzischen Eisenbahnen betreffend.
Im Uamen Leiner Masestät des Röünigs.
Tlitpol!,
von Gottes Gnaden Höniglicher Drinz von Hayern,
Regent.
Wir haben nach Vernehmung des Staatsrathes mit Beirath und Zustimmung der
Kammer der Reichsräthe und der Kammer der Abgeordneten beschlossen und verordnen,
was folgt:
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