Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1888. (15)

.M 32. 
Nr. 10029c. 
Bekanntmachung, die Organisation der Staatsforstverwaltung betreffend. 
Königliches Staatsministerium der Tinanzen. 
Gemäß der Bestimmung in §. 40 Ziff. 2 der Allerhöchsten Verordnung bez. Betr. 
vom 19. Februar 1885 wird andurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß mit dem 
1. August l. Is. das Forstamt Feucht, ferner mit dem 1. September l. Is. das Forstamt 
Heilsbronn, beide im Regierungsbezirke von Mittelfranken, definitiv formirt werden, wo- 
gegen vom 1. August l. Is. an die Forstreviere Feucht und Wendelstein, und vom 
1. September l. Is. an die Forstreviere Heilsbronn und Lichtenau, sämmtliche im 
vorgenannten Regierungsbezirke, zu bestehen aufhören. 
München, den 15. Juni 1888. 
Dr. v. Riedel. 
Königlich Allerhöchste Genehmigung zur 
Annahme einer fremden Decoration. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz 
Luitpold, des Königreichs Bayern 
Verweser, haben Sich unter'm 13. Juni 
ds. Is. allergnädigst bewogen gesunden, dem 
k. Kämmerer und Major à I. §. der Armee, 
Maximilian Grafen von Berchem, Unter- 
staatssekretär im auswärtigen Amte in Berlin, 
die Bewilligung zur Annahme und zum 
Tragen des ihm von Seiner Majestät dem 
Deutschen Kaiser und Könige von Preußen 
Der Generalsekretär: 
Ministerialrath Bauer. 
verliehenen Sternes zum k. preußischen Rothen 
Adlerorden II. Klasse zu ertheilen. 
Auszug aus der Adels-Matrikel des 
Königreiches. 
Der Adels-Matrikel wurde einverleibt: 
unter'm 6. Juni ds. Is. der keaiserliche 
Unterstaatssekretär im Ministerium für Elsaß- 
Lothringen Maximilian Ritter von Schraut 
in Straßburg für seine Person als Ritter 
des k. Verdienstordens der Bayerischen Krone 
bei der Ritter-Klasse Lit. S L’ol. 92 Act.- 
Num. 76781.
	        
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