.M 32.
Nr. 10029c.
Bekanntmachung, die Organisation der Staatsforstverwaltung betreffend.
Königliches Staatsministerium der Tinanzen.
Gemäß der Bestimmung in §. 40 Ziff. 2 der Allerhöchsten Verordnung bez. Betr.
vom 19. Februar 1885 wird andurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß mit dem
1. August l. Is. das Forstamt Feucht, ferner mit dem 1. September l. Is. das Forstamt
Heilsbronn, beide im Regierungsbezirke von Mittelfranken, definitiv formirt werden, wo-
gegen vom 1. August l. Is. an die Forstreviere Feucht und Wendelstein, und vom
1. September l. Is. an die Forstreviere Heilsbronn und Lichtenau, sämmtliche im
vorgenannten Regierungsbezirke, zu bestehen aufhören.
München, den 15. Juni 1888.
Dr. v. Riedel.
Königlich Allerhöchste Genehmigung zur
Annahme einer fremden Decoration.
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Seine Königliche Hoheit Prinz
Luitpold, des Königreichs Bayern
Verweser, haben Sich unter'm 13. Juni
ds. Is. allergnädigst bewogen gesunden, dem
k. Kämmerer und Major à I. §. der Armee,
Maximilian Grafen von Berchem, Unter-
staatssekretär im auswärtigen Amte in Berlin,
die Bewilligung zur Annahme und zum
Tragen des ihm von Seiner Majestät dem
Deutschen Kaiser und Könige von Preußen
Der Generalsekretär:
Ministerialrath Bauer.
verliehenen Sternes zum k. preußischen Rothen
Adlerorden II. Klasse zu ertheilen.
Auszug aus der Adels-Matrikel des
Königreiches.
Der Adels-Matrikel wurde einverleibt:
unter'm 6. Juni ds. Is. der keaiserliche
Unterstaatssekretär im Ministerium für Elsaß-
Lothringen Maximilian Ritter von Schraut
in Straßburg für seine Person als Ritter
des k. Verdienstordens der Bayerischen Krone
bei der Ritter-Klasse Lit. S L’ol. 92 Act.-
Num. 76781.