Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1888. (15)

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Demgemäß ist die Landwehrbezirks-Eintheilung für das Deutsche Reich (Anlage B zu 
Zisser 9 der „Vorläufigen Ausführungsbestimmungen zu dem Gesetz, betreffend Aenderungen 
der Wehrpflicht, vom 11. Februar 1888“) zu berichtigen, wie folgt: 
Das Bezirksamt Wegscheid ist bei den Verwaltungs- bezw. Anshebungsbezirken des 
Landwehrbataillons-Bezirkes Passau nach dem Bezirksamte Passau, das Bezirksamt Teuschnitz 
bei den Verwaltungs= bezw. Aushebungsbezirken des Landwehrbataillons-Bezirkes Bayreuth 
vor dem Bezirksamte Kronach vorzutragen. 
München, den 17. Juni 1888. 
Frhr. v. Feilitsch v. Peinleth. 
Der Chef der Central-Abtheilung: 
Sixt, Oberst z. D. 
Nr. 9489. 
Belanntmachung, die zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissenschaftliche Befähigung für 
den einjährig-freiwilligen Dienst berechtigten Lehranstalten betr. 
Agl. Staatsministerium des Innern und Kgl. BPriegsministerium. 
Unter Bezug auf §. 90, 3 der Ersatz-Ordnung (Wehrordnung für das Königreich 
Bayern vom 21. November 1875 Theil 1) folgen nachstehend im Abdrucke zwei Aus- 
schreiben des Reichskanzlers vom 6. ds. Mts., welche im Central-Blatte für das Deutsche 
Reich Seite 197 und 213 enthalten sind. 
München, den 19. Juni 1888. 
Frhr. v. Feilitzsch. v. Beinleth. 
Der General-Sekretär: 
Ministerialrath v. Nies.
	        
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