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Demgemäß ist die Landwehrbezirks-Eintheilung für das Deutsche Reich (Anlage B zu
Zisser 9 der „Vorläufigen Ausführungsbestimmungen zu dem Gesetz, betreffend Aenderungen
der Wehrpflicht, vom 11. Februar 1888“) zu berichtigen, wie folgt:
Das Bezirksamt Wegscheid ist bei den Verwaltungs- bezw. Anshebungsbezirken des
Landwehrbataillons-Bezirkes Passau nach dem Bezirksamte Passau, das Bezirksamt Teuschnitz
bei den Verwaltungs= bezw. Aushebungsbezirken des Landwehrbataillons-Bezirkes Bayreuth
vor dem Bezirksamte Kronach vorzutragen.
München, den 17. Juni 1888.
Frhr. v. Feilitsch v. Peinleth.
Der Chef der Central-Abtheilung:
Sixt, Oberst z. D.
Nr. 9489.
Belanntmachung, die zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissenschaftliche Befähigung für
den einjährig-freiwilligen Dienst berechtigten Lehranstalten betr.
Agl. Staatsministerium des Innern und Kgl. BPriegsministerium.
Unter Bezug auf §. 90, 3 der Ersatz-Ordnung (Wehrordnung für das Königreich
Bayern vom 21. November 1875 Theil 1) folgen nachstehend im Abdrucke zwei Aus-
schreiben des Reichskanzlers vom 6. ds. Mts., welche im Central-Blatte für das Deutsche
Reich Seite 197 und 213 enthalten sind.
München, den 19. Juni 1888.
Frhr. v. Feilitzsch. v. Beinleth.
Der General-Sekretär:
Ministerialrath v. Nies.