W 33. 505
Abdruck.
Bekanntmachung
. eines Verzeichnisses derjenigen höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung von Zeugnissen über
die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind.
Es wird hierunter ein Verzeichniß derjenigen höheren Lehranstalten zur öffentlichen
Kenntniß gebracht, welche sich zur Zeit in Gemäßheit des §. 90 Th. I. der Wehrordnung
vom 28. September 1875 im Besitze der Berechtigung zur Ausstellung von Zeugnissen über
die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst befinden.
Verzeichniß
der höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung von Zeugnissen über die wisseu-
schaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind.
A. Lehranstalten, bei welchen der einjährige, erfolgreiche Besuch der zweiten
Klasse zur Darlegung der wissenschaftlichen Befähigung erforderlich ist.
a. Gymnasien.
1. Königreich Preußen. 12. das Gymnasium zu Memel,
13. „ Nastenburg,
Provinz Ostpreußen. 14. „ „ Rössel,
1. Das Gymnasium zu Allenstein, 1 15. „ „Tlissit,
2. „ » „ Bartenstein, 16. » „ Wchlau.
3. » »Vrauugberg, I
4.» » »Gumbi1mcn, Provinz Westpreußen.
5. „ » „ Hohenstein, 17. Das Gymnasium zu Conitz,
6. „ » „ Insterburg (verbunden D 18. „ « „ Culm,
mit dem Real-Gymnasium daselbst), 19. „ Königliche Gymnasinm zu Danzig,
7.,, Altstädtische Gymnasium zu Königsberg 20. „ Stüädiische » daselbst,
in Ostpr., 21. „ Gymnasium zu Elbing,
8. „ Friedrichs-Kolleginm daselbst, 22. „ » „ Graudenz,
9. „ Kneiphöfische Gymnasium daselbst, 23. „ „ Deutsch-Krone,
10. „ Wilhelms-Gymnasium daselbst, 24. „ » „ Marienburg i. Westpr.,
11. „ Gymnasium zu Lyck, 25. « » Marienwerder