Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1888. (15)

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bunden mit dem Friedrich-Franz-Gym- X. Fürsteuthum Schwarzburg-Rudolstadt. 
nasium daselbst,, 1. Das Real-Progymnasium zu Frankenhausen, 
2. das Real-Progymnasium zu Ribnitz. 2 die Realklassen des Gymnasiums zu Rudolstadt. 
XI. Fürstenthum Waldeck. 
V. Großherzogthum Oldenburg. " 
Ierzegth Das Neal-Progymnasium zu Avolsen. 
Die Real-Abtheilung des Gymnasiums z. Virkeuseld. 
XII. Fürsteuthum Reuß älterer Linie. 
VI. Herzogthum Brannschweig. Die Real-Abtheilung des Gymnasiums zu Greiz. 
Das Real-Progymnasium zu Gandersheim. " XIII. Fürstenthum Schaumburg-Lippe. 
VII. Herzogthum Sachsen-Alteuburg. Das Noeal-Progymnasium zu Bückeburg (verbun- 
Die Realschule zu Altenburg. den mit dem Gymnasium daselbst). 
XIV. Fürstenthum Lippc. 
VIII. Herzogthum Sachsen-Coburg und Gotha. Die Realklassen des Gymnasiums zu Delmold. 
Die Realschule zu Coburg, XV. Freie Hansestadt Bremen. 
2„ „ „ Ohrdruf (verbunden mit ç « » 
dem Progymnasium daselbst. Die Realschule (Neal-Progymnasium) zu Bremer. 
haven (verbunden mit dem Gymnasium 
daselbst). 
IX. Herzogthum Anhalt. 
Die Realklassen des Gymnasiums zu Cöthen, XVI. Elsaß-Lothringen. 
„ » ,, ,, „ Zerbst. Das Neal-Progymnasium zu Markirch. 
C. Lehranstalten, bei welchen das Bestehen der Entlassungsprüfung zur Dar- 
legung der wissenschaftlichen Befähigung erforderlich ist. 
a. Oeffentliche. 
ana. Höhere Bürgerschulen. 
I. Königreich Preußen. 
Provinz OÖstpreußen. 
Die höhere Bürgerschule im Löbenicht zu 12. Die erste höhere Bürgerschule zu Verlin,) 
Königsberg i. Ostpr. 3. Das Neal-Progymnasium zu Strausberg. 
Provinz Brandenburg. 
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1) Anerkennung mit rückwirkender Kraft bis zu Ostertermin 1888.
	        
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