Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1888. (15)

43. 
623 
  
Bezcichunng 
der 
Eisenbahn. 
Bezeichnung 
auwärtern zu besetzen 
sind. 
  
der Stellen, welche vor- 
zugsweise mit Militär- 
  
  
Altersgrenze, Bezeichuung 
bis zu welcher der Verwaltungsbehörde, an 
Militär= welche die Bewerbungen zu 
anwärter seichten sind, soweit nicht in der 
berucksichtigt Vakanzanmeldungen andere 
werden Anstellungsbehörden aus- 
müssen. drücklich bezeichnet werden. 
  
Bemerkungen. 
  
  
RNhene Diemelthal 
Eisen- 
bahn. 
Weimar-Geraer Eisenbahn. 
1. Eutin-Lübecker Eisenbahn 
(bezüglich des im lübecki- 
schen Gebiete stationirten 
Personals). 
2. Lübeck-Büchener Eisenbahn 
für die Zweigbahn Lübeck- 
Travemünde. 
Unterelbesche Eisenbahn. 
XVI. Fürstenthum Waldeck. 
[Subaltern= und Unter- 
beamte. 
XVII. 
wärter, Weichensteller. 
XVIII. 
Bahnwärter. 
Bahnhofsvorsteher in 
Travemünde, Telegra: 
phisten, Weichensteller, 
Bahnwärter, Schaffner, 
Nachtwächter. 
  
40 J 
  
  
  
35 Jahre. 
ahre. 
Eine Alters- 
grenzeistnicht 
festgeset 
  
  
Direktion 
Vorstand der Rhene- 
Diemelthal-Eisenbahn- 
gesellschaft zu Siegen. 
  
Fürstenthum Reuß jüngerer Linie. 
Schaffner, Bremser, Bahn- 
Direktion der Weimar- 
Geraer Eisenbahngesell- 
schaft zu Weimar. 
Freie und Hausestadt Lübeck. 
Stationsverwalter, Sta- 
tionsassistenten, Brücken- 
wärler, Weichensteller, 
Verwallungsrath der 
Eutin-Lübecker Eisen: 
bahngesellschaft zuLübeck. 
der Lübeck- 
Büchener Eisenbahnge- 
sellschaft zu Lübeck. 
  
XIX. Freie und Hausestadt Hamburg. 
Schaffner, Bremser, 
Schmierer, Lademeister, 
Weichensteller, Bahn- 
wärter, Portiers, Nachl- 
wächter, Bureaudiener, 
Nangirer. 
35 
Jahre. Direklion der Untlerelbe- 
schen Eisenbahngesell. 
schaft zu Harburg. 
FP der Weesebnng sind die für 
den Staatseilenbahndienst in 
dieser Begie ehunn gültigen 
B #sten in Anwendung 
zu bringen. 
Nach einer Vereinbarung mit 
der Glrosther zoglich olden 
burgischen iere vom 
Ohtober 1881 sind die neben 
verzeichneten Stellen in eine 
Belanntmachung des Groß 
erzogli oldenburgischen 
Staatsministeriums mit aul- 
genommen, und zwar mit dem 
Zusabe: zu zwei Dri 
Gtheilen den Militäranwär 
liru vorbehalten
	        
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