Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1888. (15)

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utz und Verordnungs-Blatt 
für das 
Königreich Vayern. 
W 52. 
München, den 20. November 1888. 
  
Anhalt: 
Bekanntmachung vom 5. November 1888, die Einreihung der Stadtgemeinde Forchheim in die Klasse der den 
Kreisverwaltungsstellen unmittelbar untergeordneten Städte betr. — Hofsdienst-Nachrichten. — Hoftitel-Ver- 
leihungen. — Ordens--Verleihung. — Königlich Allerhöchste Genehmigung zur Annahme fremder Dekorationcn. 
— Königlich Belgisches Consulat in München, Königlich Belgische General-Consulate in Nürnberg und Köln 
und Königlich Belgisches Consulat in Mannheim. 
Nr. 18,960. 
Bekanntmachung, die Einreihung der Stadtgemeinde Forchheim in die Klasse der den Kreis- 
verwaltungsstellen unmittelbar untergeordneten Städte betr. 
K. Staatsministerium des Innern und K. Rriegsministerium. 
Inhaltlich einer Bekanntmachung im Gesetz= und Verordnungsblatt Nr. 47 v. lfd. J. 
(S. 649) wird die Stadtgemeinde Forchheim vom 1. Jannar 1889 an in die Klasse 
der den Kreisverwaltungsstellen unmitlelbar untergeordneten Städte eingereiht werden. 
Demgemäß ist zu gedachtem Zeitpunkte in Anlage 1 der Ersatzordnung (vergl. Anlage B 
der „Vorläufigen Ausführungsbestimmungen zu dem Gesetz, betr. Aenderungen der Wehr- 
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