Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1888. (15)

A46b7. 711 
Nr. 19642. 
Bekaunntmachung, die Organisation der Staatsforstverwaltung betreffend. 
k. Staatsministerinm der Tinanzen. 
Im Uamen Sriner Masestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luitpold, des Königreichs Bayern 
Verweser, haben Allerhöchst zu genehmigen geruht, daß beginnend mit dem 1. Jannar 
1889 der Försterposten zu Günzburg im Forstamte Günzburg dem Einzuge unterstellt, 
dagegen ein Försterposten zu Bergen im Forstamte Bittenbrunn errichtet werde. 
München, den 14. Dezember 1888. 
Dr. v. Riedel. 
Der General-Secretär: 
Ministerialrath Bauer. 
Nr. 13324. 
Bekanntmachung, die zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissenschaftliche Befähigung für 
den einjährig-freiwilligen Dienst berechligten Lehranstalten betressend. 
K. Staatsministerium des Znnern und K. Kriegsministerium. 
Im Verfolg der Bekanntmachung vom 19. Juni d. Is. (Ges.= u. Ver.-Bl. S. 504) 
wird auf Grund Ausschreibens des Reichskanzlers vom 6. d. Ms. (Centr.-Bl. f. d. Deutsche 
Reich S. 956) hierunter ein Nachtrags-Verzeichniß solcher höheren Lehranstalten veröffent- 
licht, welche zur Ausstellung von Zengnissen über die wissenschaftliche Besähigung für den 
einjährig freiwilligen Militärdienst berechtigt sind. 
München, den 18. Dezember 1888. 
Frhr. v. Feilitsch. v. Beinleth. 
Der General-Sekretär: 
Ministerialrath v. Nies. 
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