Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1888. (15)

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Anton Leiß im gegebenen Falle eine selbstständige für sich bestehende Wirthschaftsgerechtsame 
in realer Eigenschaft auf Grund eines Privatrechtstitels für sich beansprucht und dessen 
Constatirung verlangt. 
Die Entscheidung hierüber steht nach den Eingangs erwähnten Gesetzesstellen dem 
ordentlichen Civilrichter zu. 
Also geurtheilt und verkündet in der öffentlichen Sitzung des Gerichtehofes für Com- 
petenzkonflicte oom 17. Dezember 1887, wobei zugegen waren: Präsident v. Schebler 
als Vorsigender, die Räthe Dr. v. Staudinger, Obermüller, v. Lößl, Frhr. 
v. Tautphöns, Pfeuffer und Fischer, v. Küffner, Oberstaatsanwalt, Fürth- 
maier, Sekretär. 
Unterschrieben sind: 
v. Schebler. 
Fürthmaier.
	        
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