Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1888. (15)

16 
Also geurtheilt und verkündet in öffentlicher Sitzung des k. Gerichtshofs für Kompe- 
tenzkonflikte vom 16. Mai 1888, wobei zugegen waren: von Schebler, Präsident, dann 
von Freytag, Dr. Staudinger, Obermüller, Reindl, Fischer, Krais, 
Räthe, von Küffner, Oberstaatsanwalt und Sekretär Fürthmoaier. 
Unterschrieben sind: 
von Schebler. 
Fürthmaier. 
Beilage III zum Gesetz= und Verordnungsblatte für das Königreich Bayern vom Jahre 1888. 
Erkenntniß des Gerichtshofes für Kompetenzkonflikte vom 16. Mai 1888 in Sachen der Armen-- 
pflege Enghausen gegen die Ortsgemeinde Peterswahl wegen Alimentenpflicht und Entschädigung, 
hier den bejahenden Kompetenzkonflikt zwischen dem k. Landgerichte Landshut und dem k. Bezirks- 
amte Freising betreffend. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs von Bayern 
erkennt der Gerichtshof für Kompetenzkonflikte in Sachen der Armenpflege Enghausen 
gegen die Ortsgemeinde Peterswahl wegen Alimentenpflicht und Entschädigung, hier den 
bejahenden Kompetenzkonflikt zwischen dem k. Landgerichte Landshut und dem k. Bezirksamte 
Freising betreffend, zu Recht: 
daß in vorwürfiger Sache der Rechtsweg zuläßig sei. 
Gründe: 
Laut Vertrags d. d. Moosburg, 9. April 1851 nahm die zu der politischen Gemeinde 
Enghausen gehörige Ortsgemeinde Peterswahl, vertreten durch ihre Mitglieder, den 
Anton Lutz und dessen Verlobte, spätere Ehefrau, Katharina Kutzig als ihre ordentlichen
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.