Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1888. (15)

6! 
eh- und Verorduungs-Blatt 
für das 
Königreich Vayern. 
„/W 3. 
München, den 12. Jannar I888. 
Inhaltt: 
Königlich Allerhöchste Eutschließung vom 9. Jannar 1888, die Verlängerung det Landtages betr. — 
Bekaunntmachung vom 6. Jannar 1888, Abänderungen in dem Verzeichnisse der den Militäranwärtern im 
bayerischen Staatsdienste vorbehaltenen Stellen betr. — Bekanntmachung vom 9. Jannar 1888, die 
Verladung und Beförderung von lebenden Thieren auf Eisenbahnen betr. — Bekauntmachung vom 
10. Jannar 1888, die Festsetzung der für die Naturalverpflegung zu vergütenden Beträge für das Jahr 1888 
betr. — Sitalsdienf- Nachrichten. — Königlich Allerhöchste Genehmigung zur Annahnie fremder Dekorationen. 
  
Nr. 469. 
Königlich Allerhöchste Entschließung. die Verlängerung des Laudtages betreffend. 
Im Uamen GSeiner Majestät des Königs. 
Cuithpold, 
von Gottes Gnaden Höniglicher Vrinz van GBahern, 
Begrut. 
Unseren Gruß zuvor, LTiebe und Getreue! 
Wir sinden Uns bewogen, die Dauer des gegenwärtigen Landtages gemäß Tit. VII 
§. 23 der Verfassungs-Urkunde bis zum 3. März des lansenden Jahres einschließlich 
zu verlängern. 
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