Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1889. (16)

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Wir beauftragen das k. Staatsministerium des Innern, bei Aufstellung des Staats- 
budgets für die XX. Finanzperiode auf den dießbezüglichen Mehrbedarf geeignete Rücksicht 
zu nehmen. 
7. Den vom Landrathe beschlossenen Aenderungen der Statuten der Pensionskasse für 
Pfälzische Kreisbedienstete und deren Relikten ertheilen Wir Unsere Genehmigung, ebenso 
wie dem vom Landrathe auf 4500 JX erhöhten Jahreszuschusse des Kreises zur Pensionskasse. 
8. Die Frage der Reorganisation der pfälzischen Immobiliar-Brandversicherungsanstalt 
und eventuell des Anschlusses derselben an jene der sieben rechtsrheinischen Kreie unterliegt 
zur Zeit der erneuerten Prüfung des k. Staatsministeriums des Innern, und wird dem 
Landrathe über das Ergebniß seiner Zeit weitere Mittheilung zugehen. 
Indem Wir dem Landrathe gegenwärtigen Abschied ertheilen, eröffnen Wir ihm 
Unsere wohlgefällige Anerkennung seiner eifrigen Förderung der Kreis-Interessen und ver- 
sichern ihn Unserer besonderen Huld und Gnade. 
München, den 14. Februar 1889. 
  
Luitpold 
Prinz von Bayern 
des Königreichs Bayern Verweser. 
Dr. Frhr. v. Lutz. Dr. v Riedel. Frhr. v. Feilitsch. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der General-Sekretär: 
Ministerialrath v. Nies.
	        
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