Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1889. (16)

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Malzaufschlag. 
Malzaufschlag. Königlich Allerhöchste Verord- 
nung, den Vollzug des Gesetzes über den 
Malzaufschlag betr. 
Bekanntmachung, den Vollzug des Gesetzes 
über den Malzaufschlag betr. 
Bekanntmachung, die Rückvergütung des Malz- 
637—639. 
639—661. 
aufschlages für ausgeführtes Bier betr. 682 
bis 727. 
Aerarial-Malzaufschlag, Regulirung und 
Erhebung desselben. 
600—617. 
Abmessung des Malzes. 612. 
Abrechnung der Aufschlageinnehmereien. 
645—647. (Siehe auch Formulare 1. 2. 
3. S. 651—661). 
Aufschlagverwaltung, deren Kontrolbefug- 
niß. 610. 
Ausfuhranmeldung über Braunbier. 638. 
685. 686. 
Ausländische Mühlen, deren Benützung 
zum Brechen von Malz. 605. 
Beitreibung des rückständigen Malzauf- 
schlages. 617. 
Benützung ausländischer Mühlen zum 
Brechen von Malz. 605. 
Betriebsgehilfen, deren Bestellung. 611. 
Bierausfuhr, hier Rückvergütung des 
Malzaufschlages. 602—603. 638. 639. 
682—727. 
Brauereien. Führung von Verzeichnissen 
über diese. 642—645. 
Deklaration und Polettenerholung. 603. 
Erhebungs-Sätze für den Aerarial-Malz= 
aufschlag. 585—586. 640—647. 
Erhebungstermine für den Malzausschlag. 
615—616. 
Malzaufschlag. Aerarial-Malzaufschlag. 
Essigsiedereien. Führung von Verzeichnissen 
über diese. 642—645. 
Exekutionsverfahren. 617. 
Futterschrot= und Hausmühlen, Haltung 
solcher. 609—610 
Gefällseinhebung. 615—616. 
Gegenstand der Steuer. 600. 
Gemäsce, geaichte, zum Abmessendes Malzes. 
613. 
Hausmühlen, Haltung solcher. 609—610. 
Kommunberechtigte, Steuerermäßigung. 
641—642. 
Kontrolbefugniß der Aufschlagverwaltung 
nebst Kontrolbestimmungen. 610. 
Kontroldienst, Aufgabe desselben. 614 
bis 615. 
Malz, gebrochenes, Verkehr mit dem- 
selben. 606. 
— geschrotenes, Uebergangsabgabe hie- 
für. 638. 
Malzaufschlag-Rückvergütung. 602—603. 
638. 639. 682—727. (S. Formulare 
hiezu S. 697—727). 
Malzbrecher, deren Bestellung. 
— deren Verpflichtungen. 611. 
— Registerführung durch dieselben. 614. 
Malzmühlen. 603. 606—610. 
Malzsurrogate; Verbot der Verwendung 
611. 
bei Bereitung von Bier. 601. 
Mindermaß. 605. 
Mühlen, öffentliche. 603. 
— zum eigenen Betriebe. 610. 
Mühlgewerbe, verbunden mit aufschlag- 
pflichtigen Geschäften. 613—614. 
Miller, deren Verpflichtungen. 611.
	        
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