Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1889. (16)

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Nr. 2341. 
Abschied für den Landrath der Oberpfalz und von Regensburg über dessen Verhandlungen 
in den Sitzungen vom 5. bis 17. November 1888. 
Im Namen SFeiner Majestät des Rönigs. 
Tuitpol!, 
von Gottes Gnaden Königlicher Prinz von Bayern, 
Regent. 
Wir haben Uns über die von dem Landrathe der Oberpfalz und von Regensburg 
in seinen Sitzungen vom b. bis 17. November 1888 gepflogenen Verhandlungen Vortrag 
erstatten lassen, und ertheilen hierauf folgende Entschließungen: 
J. 
Abrechnung über die Fonds der Kreisanstalten und über die Kreisfonds 
für das Jahr 1887. 
Die gemäß Art. 15 lit. b und c des Landrathsgesetzes vom 28. Mai 1852 dem 
Landrathe vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr 
1887 wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch 
das Kreis-Amtsblatt bereits veröffentlicht. 
II. 
Steuerprincipale für das Jahr 1889. 
Die Steuerprincipalsumme des Regierungsbezirks der Oberpfalz und von Regensburg 
beträgt für das Jahr 1889 2149 608 (A, wovon ein Steuerprozent auf 21 496 . 
sich berechnet. 
III. 
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1889. 
Dem von dem Landrathe geprüften Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis-
	        
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