3.
Muster 3.
Landsturmschein.
2.
4.
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Bedarf derselben gedeckt und Ueberschuß vorhanden ist. Es entscheidet hierbei die
Abkömmlichkeit, das Lebensalter sowie die bessere Diensttauglichkeit, und sofern
unter den gemäß Ziffer 1 des § 40 zur Ersatzreserve überführten Mannschaften
Ueberschuß vorhanden ist, die Reihenfolge der Loosnummer der letzteren.
G. v. 11. 2. 88. Art. II. 9.
Die ausnahmsweise Ueberweisung Militärpflichtiger zum Landsturm ersten Aufgebots
kaun durch die Ministerialinstanz verfügt werden, wenn in einzelnen Fällen be-
sondere nicht ausdrücklich vorgesehene Billigkeitsgründe eine weitergehende Berücksichtigung
als Ueberweisung zur Ersatzreserve (Marine-Ersatzreserve) rechtfertigen. Im Uebrigen ver-
gleiche § 40, 4.
Auf ganze Berufsklassen darf diese Vergünstigung nicht ausgedehnt werden.
R. M. G. § 22. G. v. 11. 2. 88. Art. II. § 10.
Die Ueberweisung zum Landsturm ersten Aufgebots erfolgt durch Ertheilung eines Land-
sturmscheins.
Ein nach Ziffer #lc und 2 Berücksichtigter, der sich der Erfüllung des Zwecks entzieht,
welcher seine Ueberweisung zum Landsturm ersten Aufgebots herbeigeführt hat, kann vor
Ablauf des Kalenderjahres, in welchem er das 25. Lebensjahr vollendet, nachträglich
ausgehoben werden (8 43, 1).
G. v. 11. 2. 88. Art. II. § 19. R. M. G. 8 21.
Zu einer derartigen nachträglichen Heranziehung zum aktiven Dienst ist nach ein-
geholtem Gutachten der verstärkten Ersatzkommission (§ 64, 5) die Genehmigung der
verstärkten Ober-Ersatzkommission erforderlich.
R. M. G. 8 30, co.
Die Beschlußfassung kann im Wege des Schriftverkehrs herbeigeführt werden. Die
Aushebung und Einstellung erfolgt im gewöhnlichen Verfahren, kann aber ausnahms-
weise mit Genehmigung der Ersatzbehörde dritter Instanz außerterminlich erfolgen.
8 40.
Ueberweisung zur Ersatzreserve.
Der Ersatzreserve sind in erster Linie diejenigen Personen zu überweisen, welche zum
Dienst im stehenden Heere tauglich befunden, aber als „Ueberzählige“ bis zu dem