Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1889. (16)

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Ersatzvertheilung) nach dem Verhältniß ihrer Bevölkerung und unter Anrechnung der 
eingetretenen Freiwilligen (§ 52, 3„ und Berücksichtigung der außerdem anzurechnenden 
Mannschaften (§ 52, 9). 
Die Korps-Ersatzvertheilung enthält die Vertheilung der innerhalb der einzelnen Infanterie- 
Brigadebezirke aufzubringenden Rekruten auf die Truppentheile rc. 
Vermag ein Infanterie-Brigadebezirk die ihm auferlegte Bedarfszahl nicht aufzubringen, 
so wird — unter Beachtung des im § 52, 8 enthaltenen Grundsatzes — die fehlende 
Zahl auf die übrigen Infanterie-Brigadebezirke des Ersatzbezirks nach dem Verhältniß 
ihrer Bevölkerung vertheilt. 
. Kann ein Ersatzbezirk die ihm auferlegte Bedarfszahl nicht stellen, so ist dem Kriegs- 
ministerium hiervon Mittheilung zu machen (8 53, 4). 
Der Bedarf an Ersatzreservisten (8 13, 1) wird durch die Generalkommandos berechnet 
und auf die einzelnen Brigadebezirke nach Anhalt der Bevölkerung vertheilt. 
§ 55. 
Brigade-Ersatzvertheilung. 
.Nach Empfang der Korps-Ersatzvertheilung entwerfen die Ober-Ersatzkommissionen eine 
vorläufige Brigade-Ersatzvertheilung auf die einzelnen Aushebungsbezirke, welche ihnen 
als Anhalt für die durch sie zu bewirkende Rekrutenaushebung, insbesondere auch für 
die Auswahl der Militärpflichtigen nach Waffengattungen dient. 
Für die Aufstellung der Brigade-Ersatzvertheilung ist nicht die Seelenzahl der einzelnen 
zu dem Brigadebezirk gehörigen Aushebungsbezirke, sondern die Zahl der im laufenden 
Jahre in jedem Aushebungsbezirk in den Vorstellungslisten C, D und E enthaltenen 
Militärpflichtigen maßgebend. 
Bei der Brigade-Ersatzvertheilung sind die im Laufe des verflossenen Kalenderjahres frei- 
willig eingetretenen und die außerdem nachträglich anzurechnenden Mannschaften ihren 
Aushebungsbezirken in Anrechnung zu bringen. 
4Ist ein Aushebungsbezirk nicht im Stande, die ihm durch die Brigade-Ersatzvertheilung 
auferlegte Rekrutenzahl selbst bei Heranziehung der Militärpflichtigen sämmtlicher Alters- 
klassen aufzubringen, so werden die anderen Aushebungsbezirke desselben Brigadebezirks 
zur Aushülfe herangezogen.
	        
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