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Außerterminlich gemusterte und tauglich befundene Militärpflichtige der seemännischen
und halbseemännischen Bevölkerung werden, sofern sie in der regelmäßigen Reihenfolge
zum Dienst heranzuziehen sind oder die Einstellung wünschen, sogleich in die Marine
eingestellt und zu dem Zweck durch den Bezirkskommandeur dem nächsten in Betracht
kommenden Marinetheil (§ 66, sc) überwiesen.
Sie kommen — mit Ausschluß der als unsichere Dienstpflichtige ausgehobenen
Rekruten — auf den Ersatzbedarf entweder des vorhergehenden (8 76, 4 oder, sofern
der Bedarf für das vorhergehende gedeckt ist, des laufenden Jahres zur Anrechnung.
Ueberzählige werden nach § 76, 7 behandelt.
4. Ueber die außerterminlich gemusterten Militärpflichtigen der Landbevölkerung wird der
Ober-Ersatzkommission (zu Händen des Militärvorsitzenden) Meldung erstattet, welche
— sofern dieselben nicht als unsichere Dienstpflichtige gemäß § 66, zc sofort zur Ein-
stellung gebracht sind — Bestimmung über etwaige Einstellung erläßt.
Brauchbar befundene Militärpflichtige, welche fluchtverdächtig erscheinen, sind bis zum
Eingang der Entscheidung der Ober-Ersatzkommission durch den Bezirkskommandeur
einem Truppentheil vorläufig zu überweisen.
. Die außerterminliche Musterung Einjährig-Freiwilliger geschieht nach § 94, 7.
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§ 79.
Ergebnisse des Ersatzgeschäfts.
Im Laufe des Monats März stellen die Ober-Ersatzkommissionen für ihren Bezirk
Muster 14. die Ergebnisse des Ersatzgeschäfts 2c., wozu ihnen die Ersatzkommissionen das etwa
Arberssch ver noch erforderliche Material zu liefern haben, nach Muster 14 zusammen.
t Diese Uebersichten schließen mit dem 1. Februar des laufenden Jahres ab.
aehft. 2. Die nach Muster 14 aufgestellten Uebersichten werden durch den Infanterie-Brigade-
kommandeur dem Generalkommando, und durch den Zivilvorsitzenden der Ober-Ersotz-
kommission der in der dritten Instanz fungirenden Zivilbehörde eingereicht.
Den Uebersichten sind Berichte über etwaige besondere Wahrnehmungen beim Er-
satzgeschäft beizufügen.
3. Die Generalkommandos lassen eine Uebersicht nach demselben Muster für den unter-
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