Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1889. (16)

W. O. — 93 — 
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die Militärverpflegung aufgenommen sind, durch die Ober-Ersatzkommission, welche die 
Aushebung veranlaßt hat, zurückgestellt werden. 
Vorläufige Zurückstellung von Rekruten von der Einstellung aus Reklamations-= 
gründen kann nur durch den Infanterie-Brigadekommandeur genehmigt werden. Des- 
gleichen vorzeitige Einstellung (d. h. zwischen Aushebung und dem festgesetzten Rekruten- 
Einstellungstermin) brotloser Rekruten. 
Bei der Gestellung müssen die Rekruten für die Reise zum Truppen-Marine-theil 
mit ausreichenden Oberkleidern, Stiefeln und einem Hemde versehen sein. 
Wer diese Bekleidungsgegenstände wegen Dürftigkeit nicht beschaffen kann, wendet 
sich wegen Beschaffung derselben an den Vorsteher seiner Gemeinde oder des gleich- 
artigen Verbandes, in dessen Bezirk er sich bei der Einberufung aufhält. 
4Unter dringenden Umständen werden die nothwendigsten Bekleidungsstücke aus den Be- 
ständen des nächsten Bezirkskommandos genommen. 
.Nach Rekruten, welche sich im Gestellungstermin ohne Entschuldigung nicht stellen, 
werden durch den Bezirkskommandeur sofort Nachforschungen angestellt. Er hat die 
Pflicht, für die Einleitung eines etwaigen gerichtlichen Verfahrens (§ 80, 3) zu sorgen. 
Werden derartige Rekruten später aufgegriffen, so sind dieselben sofort — Marine-- 
rekruten bei den im § 66, ze bezeichneten Marinetheilen — zur Einstellung zu bringen. 
Die aktive Dienstzeit solcher Rekruten wird wie die der unsicheren Dienstpflichtigen 
berechnet (§ 7, 2 sowie Marineordnung). 
Die bei den Schiffermusterungen ausgehobenen und in die Marine einzustellenden 
Rekruten werden brigadeweise gesammelt (5 76, 6). 
Als Sammelplätze sind möglichst die Infanterie-Brigadestabsquartiere zu wählen, 
damit der Infanterie-Brigadekommandeur sich ein Urtheil über die getroffene Auswahl 
der Rekruten verschaffen und — sofern Prozentmannschaften vorhanden — Au3gleiche 
veranlassen kann. 
Erscheint das Brigadestabsquartier — seiner Lage wegen — zum Sammelflatz 
nicht geeignet, so werden die Marinerekruten den Marinetheilen nach näherer Bestim- 
mung des Infanterie-Brigadek deurs unmittelbar überwiesen.
	        
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