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Die bewilligte Zurückstellung erlischt bei früherer Meldung und Annahme mit
dem Tage, zu welchem die Stellung zum Diensteintritt angeordnet wird.“)
Ueber das Erlöschen der bewilligten Zurückstellung bei Eintritt einer Mobil-
machung siehe § 29, 8.
9. Zum einjährig-freiwilligen Dienst Berechtigte, welche nach Ertheilung dieser Berechtigung
wegen strafbarer Handlungen verurtheilt werden, die, wenn sie während ihrer aktiven
Dienstzeit begangen, ihre Versetzung in die zweite Klasse des Soldatenstandes zur
Folge gehabt haben würden, verlieren durch Entscheidung der Ersatzbehörde dritter In-
stanz die Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Dienst (§§ 8, 2 und 94, 9). Bei
Seesteuerleuten tritt hierbei der Chef der Admiralität an die Stelle des komman-
direnden Generals des Armeekorps (§ 2, 3).
10. Werden zum einjährig-freiwilligen Dienst Berechtigte reklamirt, so erfolgt die Ent-
scheidung nach den allgemein gültigen Grundsätzen (88 32 und 33).
§ 94.
Meldung Einjährig-Freiwilliger zum Diensteintritt.
1. Der Diensteintritt Einjährig-Freiwilliger findet alljährlich bei sämmtlichen Waffen-
gattungen, ausschließlich des Trains, am 1. Oktober, bei dem Train am 1. No-
vember, sowie bei einzelnen durch die Generalkommandos zu bestimmenden Infanterie-
Truppentheilen (Bataillonen einschl. der Jäger) am 1. April statt.
Ausnahmen hiervon können nur durch die Generalkommandos"?) verfügt werden.
Der Diensteintritt von Militärapothekern kann, sofern Stellen offen sind, jederzeit
durch Vermittelung des Korps-Generalarztes erfolgen.
Der Diensteintritt der Einjährig-Freiwilligen bei der Marine erfolgt nach den
in der Marineordnung enthaltenen Bestimmungen.
Die Meldung zum einjährig-freiwilligen Dienst kann zu den unter Ziffer 1 genannten
Zeiten und im Laufe des den einzelnen Terminen vorangehenden Vierteljahres er-
folgen.
do
*) Siehe Anmerkung '“) zu 8. 94,4 (Seite 110). Mit Wiederabstandnahme von der Einstellung tritt
die Zurückstellung ohne Weiteres wieder in Kraft.
#) In Sachsen durch das Kriegsministerium.