Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1889. (16)

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J. 
Abrechnung über die Fonds der Kreisanstalten und über die Kreisfonds 
für das Jahr 1887. 
Die gemäß Art. 15. lit. b und c des Landrathsgesetzes vom 28. Mai 1852 dem 
Landrathe vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr 1887 
wurden von demselben ohne Erinnerung auerkannt und deren Hauptergebnisse durch das 
Kreis-Amtsblatt bereits veröffentlicht. 
II. 
Steuerprincipale für das Jahr 1889. 
Die Steuerprincipalsumme des Regierungsbezirks Schwaben und Neuburg beträgt für 
das Jahr 1889 3 824 566 „, wovon ein Steuerprozent auf 38 245 JX sich berechnet. 
III. 
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1889. 
Dem von dem Landrathe geprüften Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis-Ein- 
nahmen ertheilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Siätzen Unsere Genehmigung. 
IV. 
Auf die Beschlüsse und Anträge des Landrathes ertheilen Wir folgende Entschließungen: 
4. Der Landrath hat zur Erweiterung des vom Kreiskomité des landwirthschaftlichen 
Vereines von Schwaben und Neuburg errichteten Fohlenhofes Lechau, Gemeinde Ottmars- 
hausen, einen Beitrag von 5000 □TX bewilligt. Diesem Beschlusse ertheilen Wir unter 
Anerkennung der hiedurch bekundeten Fürsorge für die Förderung der Pferdezucht Unsere 
Genehmigung. 
2. Die Beschlüsse des Laudrathes bezüglich der Erweiterungsbauten der Heilanstalt in 
Kaufbeuren haben Unsere Genehmigung bereits erhalten, in welcher Hinsicht Wir auf 
die von dem k. Staatsministerium des Innern an die k. Regierung, Kammer des Innern,
	        
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