Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1889. (16)

Anmerkung: 
1. Nach Art der Militärpässe in Buchform anzulegen, Deckel mit 
breitem schwarzen Rücken in folgenden Farben: 
bei der Infanterie: dunkelblau, 
bei den Jägern: grün, 
bei der Feldartillerie: roth, 
bei der Fußartillerie: weiß, 
bei den Pionieren: braun, 
bei dem Train: 
bei dem Sanitätspersonal: hellblau, 
bei den Thierärzten: 
bei den Oekonomie-Handwerkern: hellblau mit schwarzer 
Einfassung. 
2. Zu jedem Ersatzreservepaß gehört ein Futteral. 
3. Jedem Ersatzreservepaß sind „die Bestimmungen für die Mann- 
schaften des Beurlaubtenstandes“ vorzuheften.
	        
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