Full text : Das Konstanzer Bekenntnis für den Reichstag zu Augsburg 1530.

274  Johannes  Ficker:

beschreibt:  die  Gutthaten  Gottes,  die  er  uns  umsonst  schenkt,  nicht
in  der  Messe,  sondern  mit  dem  Opfer  seines  Blutes  und  Todes  einmal
  am  Kreuze,  zu  unserm  Heil,  so  wir  daran  glauben,  „aus  welchem
  glauben  dann  als  aus  dem  leben  der  seel  auch  die  lieblichen
zaychen  und  würklich  übungen,  das  ist  die  schönen,  lieblichen  süssen
frucht  der  rechtgeschaffen  und  von  Gott  bevolhenen  guten  werken
des  täglichen  absterbens  dem  flaisch  durch  das  creuz,  auch  brüderlicher
  trew  und  liebe  härfliessen  und  wachsen“!).  Das  Nachtmahl
ist  „dankbare  widergedächtnuss  der  gutthat  Christi,  uns  durch  seinen
  tod  und  blutvergyssen  bewisen,  auch  bezeugung  der  brüderlichen
  lieb,  in  dero  kraft  wir  all,  gleych  als  die  körnlin  ains  brots
zermalen  und  zusamen  gekneten  sein  sollen“  ?).  Alles  Andere  sind
Missbräuche.  „All  euer  ding  lassend  geen  in  der  liebe,  erstattend
täglich  euwere  mangel,  freüwend  euch,  werdent  getröst,  habend
aynerlay  mut  und  sinn,  seind  fridsamb,  so  würt  Gott  der  liebe
und  des  frids  mit  euch  sein“.  Der  vorwärtstreibenden  Gleichmachung
  in  Lehre  und  Brauch  trat  Blaurer  selbst  offen  nach  der
Berner  Synode  im  Thurgau  entgegen,  der  ja  von  jeher  als  Einflussgebiet
  von  Konstanz  betrachtet  worden  war.  1529  predigte  er
hier,  dass  es  gleich  gelte,  ob  man  glaube,  es  sei  Blut  und  Fleisch
im  Brot  des  Herrn  oder  nicht,  denn  es  sei  nicht  ein  Artikel  des
Glaubens.  Den  gleichen  Standpunkt  vertrat  sein  ehemaliger  Kollege
  Bertschi,  seit  1528  wieder  Pfarrer  in  Ermatingen,  und  wurde
deshalb  von  der  Frauenfelder  Synode  zur  Rechenschaft  gezogen.
Blaurer  liess  sich  aber  nicht  abhalten,  im  Sommer  1530  ım  Thurgau
seine  Ansicht  zu  wiederholen  °).

Den  vollen  Eindruck  einer  geschichtlichen  Bewegung  geben
aber  doch  erst  die  praktischen  Veränderungen,  und  gerade  für  die
Konstanzer  Reformation  ist  zur  Erkenntnis  ihrer  eigentümlichen
Züge  der  Rahmen  der  geschaffenen  Verhältnisse  unentbehrlich.
Es  war  für  ihre  Ausgestaltung  eine  grosse  Erleichterung,  dass
Bischof  und  Geistliche  das  Feld  räumten.  „Wann  es  allenthalben
  were  wie  zu  Costanz,  do  sy  selbs  hinweggezogen  sind*,
äusserte  Luther  1536  zu  J.  Zwick).  Aber  auch  die  Elemente,
die  anderwärts  viel  Schwierigkeiten  bereiteten,  sind  hier  leicht
überwunden  worden.  Zwar  dass  man  mit  der  Wiedertaufe  gar

1)  BI.  BIL

2)  Bl.  (A  IV).

3)  Vgl.  EcLı  in  Analecta  reform.  I,  74.

4)  Konstanzer  Stadtarchiv,  Ref.  Urkunden  Fasc.  10.