Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1889. (16)

W. O. — 195 — 
Nr. der Vorstellungsliste Muster 12 zu § 73. 
des Aushebungsbezirkes 
für 18 
Urlaubspaß. 
1. Der Rekrut (Stand oder Gewerbe) (Vor= und Familiennamen), geboren am 
ten 18. zu (Ort, Bezirksamt 2c., Regierungsbezirk, Bundesstaat), ist bei 
der Aushebung für 18. für (Truppentheil oder Waffengattung) ausgehoben und 
bis zu seinem Diensteintritt nacch. ,................. beurlaubt worden. 
2. Inhaber hat sich (Zeitangabe oder zu setzen: „an einem noch später zu bestimmenden 
Tage“) zur Absendung an seinen Truppentheil bei der (Bezirkskommando) in (Ort) 
................. ,wenigstensmitOberkleidern,StiefelnnndeinechncdevctsethunterAbgabediefes 
Passes zu melden. 
Im Unterlassungsfalle wird er nach dem Militärstrafgesetz bestraft. 
. Inhaber tritt mit Aushändigung dieses Passes zum Beurlaubtenstand und in die Kontrole des 
Hauptmeldeamts, des Meldeamts oder des Bezirksfeldwebels seines Aufenthaltsortes. Er ist ver- 
pflichtet, jede Aufenthaltsveränderung seiner Kontrolstelle innerhalb von drei Tagen anzuzeigen und 
sich beim Verziehen in einen anderen Kontrolbezirk bei der dortigen Kontrolstelle innerhalb von drei 
Tagen anzumelden. Zuwiderhandlung wird bestraft. 
, den ten. 18 
Bezirkskommando. 
(l. S.) 
Anmerkung: Der Urlaubspaß ist in der Größe eines Viertelbogens anzulegen.
	        
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