Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1889. (16)

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Muster 15 zu § 84. 
Meldeschein zum freiwilligen Eintritt. 
Dem (Stand oder Gewerbe) (Vor- 
und Familiennamen), welcher am itn . 18. zu (Ort, 
Bezirksamt 2c., Regierungsbezirk, Bundesstaaah). geboren ist und sich gegenwärtig zu (Ort) 
im diesseitigen Aushebungsbezirk aufhält, wird hierdurch die Erlaubniß, sich zum freiwilligen Diensteintritt 
(auf drei oder vier Jahre oder in eine Unteroffizierschule) zu melden, ertheilt. 
Dieser Schein behält seine Gültigkeit bis zum 31 sten März 13 
,, den ten 18 
Der Zivilvorsitzende der Ersatzkommission des Aushebungsbezirkes 
(. S.) . 
Original kostenfrei. Duplikat 50 Pfennig. 
Aumerkung: Der Schein ist in der Größe eines Viertelbogens anzulegen.
	        
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