Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1889. (16)

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Muster 19 zu 88 102 und 121. 
Landsturmrolle lund II. 
  
  
  
  
  
  
  
  
* Datum, Ort, Bisheriger · 
Familien- (Bezirksamt ce.) Aufenthaltsort Entscheidung 
namen der Geburt (Wohnung) der Be- 
Nr. und — — Religion —- 
Stand Ob Ersatz- merkungen. 
Vornamen oder verheirathet, kommission 
Gewerbe Kinder 
1 3 S. 4 65. 67. 
Anmerkung: 
Die Landsturmrolle I enthält die Landsturmpflichtigen dee ersten Aufgebots und die unauegebildeten Landsturm= 
pflichtigen des zweiten Aufgebots der vom Aufruf betroffenen Jahresklassen. 
au die Landsturmrollen II werden die vom Aufruf betroffenen ausgebildeten Landsturmpflichtigen dee 
zweiten Aufgebots aufgenommen. 
Die Landsturmrollen werden in der Größe eines Bogens angelegt und für die Namen jede Seite in der Neges 
in fünf Ouerspalten getheilt. 
In den Landsturmrollen II ist in Spalte 2 auch die „Charge“ anzugeben, Spalte 6 bleibt unausgefüllt. 
In Spalte 7 ist die erfolgte Einstellung unter Angabe des Truppentheilo 2c. oder die Art der Verwendung ein- 
zutragen. 
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