Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1889. (16)

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Die übrigen von dem Landrathe bei der Berathung der Angelegenheiten der Kreis- 
Irrenanstalten München und Gabersee gefaßten Beschlüsse werden hiemit genehmigt. 
6. Gegen den Beschluß des Landrathes, die Beitragsleistung der Gemeinde Uebersee 
und der Genossenschaft für die Achencorrection bei Grabenstätt auf ½0 der jeweiligen Bau- 
kosten herabzusetzen, besteht keine Erinnerung. 
7. Dem Antrage des Landrathes, den zur Alzcorrection, beziehungsweise zur Tieferlegung 
des Chiemsees bewilligten und noch verfügbaren Staatszuschuß von 40 000 J/ zur Her- 
stellung von Thalsperren und Wildbachverbauungen im Gebiete der Tyroler Achen zu ver- 
wenden, kann zur Zeit eine weitere Folge nicht gegeben werden, da die Frage bezüglich der 
Durchführung der Alzregulirung noch nicht zu einem solchen Abschlusse gelangt ist, daß eine 
Entscheidung über die anderweitige Verwendung des erwähnten Staatszuschusses dermal schon 
veranlaßt wäre. 
Wir beauftragen übrigens das k. Staatsministerium des Innern, bei der weiteren 
Behandlung des Projectes der Alzcorrection auch die vom Landrathe angeregte Frage be- 
züglich der Anlage von Thalsperren und Wildbachverbauungen an der Tyroler Achen einer 
gründlichen Prüfung zu unterziehen und zu diesem Zwecke die erforderlichen Erhebungen 
zu veranlassen. 
8. Der Antrag des Landrathes bezüglich des Umbaues der hölzernen Interimsbrücke 
über den Lech bei Friedberg auf der Staatsstraße Nr. 14 „Augsburg—Friedberg—Geisen- 
feld“ wird durch Anfertigung eines Projectes für einen vollständigen Neubau mit steinernen 
Widerlagern und eisernem Ueberbau, sowie durch Einstellung dieses Projectes unter die 
Brücken-Neubauten in den Entwurf des Budgets für die XX. Finanzperiode entsprechende 
Berücksichtigung finden. 
9. Der Landrath hat an die k. Kreisregierung die Bitte gestellt, im Wege der 
Berichterstattung an das k. Staatsministerium des Innern Erhebungen darüber zu pflegen, 
ob die k. Staatsregierung in der Lage und geneigt wäre, dem Kreise Oberbayern einen im 
Besitze des k. Staatsärars befindlichen größeren oberbayerischen Moorcomplex zur Errichtung 
einer Arbeiter-Kolonie zur Verfügung zu stellen und hierüber dem ständigen Landraths-Aus- 
schusse, eventuell dem nächsten versammelten Landrathe Mittheilung zugehen zu lassen. In
	        
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