Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1889. (16)

  
  
T 41 
Festgesetzter 
Cap. 8. Vortrag Betrag 
AM 
Uebertrag137 842 4 
III. 1 b) zur Aufbesserung des unzureichenden Einkommens des ge- 1 
sammten Lehrerpersonals in der bisherigen Weise 133 558 61 
c) zur Gewährung einer Zulage von je 90 -X an alle 
Verweser, weltliche Lehrerinnen und Schulgehilfen 
39 600 A — — — 
c) zur weiteren Aufbesserung des Lehrereinkommens in den · 
in Art. 3 Ziff. 3 des Schuldotationsgesetzes bezeichneten 
Gemeinden und zwar der wirklichen Schullehrer auf 850 M., 
der Verweser und weltlichen Lehrerinnen auf 680 M aus 
Kreisfonds . 66 137 85 
e) zur weiteren Aufbesserung des Minimaleinkommens der 
Lehrer in den in Art. 3 Ziff. 2 des Schuldotationsgesetzes 
bezeichneten Gemeinden auf 1000 -Z& aus Kreisfonds 5 908 149 
  
dem unter d und e nicht berücksichtigten Lehrerpersonal 
eine Gehaltserhöhung von 100 X den wirklichen Lehrern, 
80 „Kx den Verwesern, 50 X den weltlichen und klöster- 
lichen Lehrerinnen aus Kreisfonds 
Tit. 3. Zur Gewährung von Dienstalterszulagen nach den Be- 
stimmungen des Budgets der XIX. Finangperiode: 
a) à 90 JX für die wirklichen Schullehrer und à 45/¾ für 
die ständigen Verweser und weltlichen Lehrerinnen 
316 271 4 25 J 
b) für die ältesten Lehrer im Kreise aus Kreisfonds 
  
21 210 — 
1 
I 
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— — 
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3100I— 
  
Latus 
  
367 756 89 
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