Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1889. (16)

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29. Januar 1862, die Notariatssitze betreffend, gemachten Vorbehaltes die Zahl der in 
München aufgestellten Notare um zwei zu vermehren. 
Gegeben zu München, den 11. Mai 1889. 
Luitpold 
Prinz von Bayern 
des Königreichs Bayern Verweser. 
Irhr. v. Leonrod. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der General-Sekretär: 
Ministerialrath Reißenbach. 
  
Nr. 6809. 
Bekanntmachung, den Vollzug des Reichsgesetzes vom 11. Juni 1870 über das Urheberrecht 
au Schriftwerken, Abbildungen, musikalischen Kompositionen und dramatischen Werken, hier den 
„iterarischen Sachverständigenverein betreffend. 
K. Staatsministerium der Justiz und K. Staatsministerium des Innern für 
Rirchen= und Schulangelegenheiten. 
Mit Allerhöchster Genehmigung wurde im Vollzuge der Bekanntmachung bezeichneten 
Betreffs vom 2. März 1872 
1. an Stelle des verstorbenen k. Universitätsprofessors Dr. Franz von Holtzendorff 
in München zum ordentlichen Mitgliede des literarischen Sachverständigenvereins für 
Bayern das bisherige stellvertretende Mitglied desselben, k. Universitätsprofessor 
Dr. Hermann von Sicherer in München, unter gleichzeitiger Uebertragung der 
Funktion eines Stellvertreters des Vorsitzenden bestimmt und 
. zum stellvertretenden Mitgliede des Sachverständigenvereins der k. Universitätsprofessor 
Dr. Karl Birkmeyer in München berusen. 
München, den 7. Mai 1889. 
GC 
Dr. Frhr. v. Cuh. Frhr. v. Leonrod. 
Der General-Sekretär: 
Ministerialrath Reißenbach.
	        
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