Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1889. (16)

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haben versehenen Holzkisten zur Beförderung zugelassen, welche durch 
Zwischenwände in so viele Abtheilungen getheilt sind, als Flaschen 
versandt werden. Nicht mehr als vier Flaschen dürsen in eine Kiste 
verpackt werden. Die Flaschen sind so einzusetzen, daß sie 30 mm 
von den Wänden abstehen; die Zwischenräume sind mit getrockneter 
Infusorienerde dergestalt vollständig anszustopfen, daß jede Bewegung 
der Flaschen ausgeschlossen ist. 
d) Auf den Deckeln der unter b und c erwähnten Behälter ist neben der 
Angabe des Inhalts das Glaszeichen anzubringen. . 
XVIIIb. Phosphorpentachlorid (Phosphorsuperchlorid) unterliegt 
den unter XVIII a gegebenen Vorschriften mit der Maßgabe, daß die unter 2 b 
angeordnete Verpackung erst bei Glasflaschen von mehr als 5 kg Junhalt erfor- 
derlich ist. Bei Flaschen bis zu 5 kg Inhalt genügt die Verpackung nach 2c. 
VI. Hinter XXVII der Anlage D ist folgende Bestimmung einzuschalten: 
„NXVIIa. Wasserstoffsuperorxyd ist in Gefäßen, welche nicht luftdicht ver- 
schlossen sind, aufzugeben und wird nur in gedeckt gebauten oder in offenen Wagen 
mit Deckenverschluß befördert. 
Falls dieser Stoff in Ballons, Flaschen oder Kruken verschickt wird, so 
müssen die Behälter wohl verpackt und in besondere, mit Haudhaben versehene 
starke Kisten oder Körbe eingeschlossen sein." 
VII. Die Bestimmung unter XXXI Absatz 1 der Anlage D ist wie solgt zu fassen: 
„Wolle, Haare, Kunstwolle, Baumwolle, Seide, Flachs, Hauf, 
Inte im rohen Zustande, in Form von Abfällen vom Verspinnen und Verweben 
als Lumpen oder Putzlappen; ferner Seilerwaaren, Weber-, Harnisch= und 
Geschirrlitzen (wegen gebrauchter Putzwolle vergl. Absatz 3) werden, wenn sie 
gefettet sind, uur in bedeckt gebauten oder in offenen Wagen unter Deckenverschluß 
befördert."“ 
VIII. In der Bestimmung unter XXXVIIIa der Anlage D ist der letzte Satz zu streichen 
und an dessen Stelle folgende Vorschrift zu setzen: 
„Zum Schutze der Ventile an den Behältern müssen Kappen aufgeschraubt 
sein. Auf dem oberen Theil der Kappen ist ein Kranz fest aufzuziehen, der nach
	        
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