Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1889. (16)

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Nr. 2093. 
Bekanntmachung, die Orgamisation der Staatsforstverwaltung betreffend. 
Königliches Staatsministerium der Finanzen. 
Im Namen Feiner Majestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luitpold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Allerhöchst anzuordnen geruht, daß der Sitz des mit dem 1. März l. Is. zu for- 
mirenden Forstamtes Klaushof im Regierungsbezirke von Unterfranken und Aschaffenburg 
nach Kissingen verlegt und dementsprechend die Bezeichnung „Forstamt Klaushof“ in 
„Forstamt Kissingen“ abgeändert werde. 
München, den 3. Februar 1889. 
Dr. v. Riedel. 
Der General-Sekretär: 
Ministerialrath Bauer. 
  
Nr. 2093. 
Bekanntmachung, die Organisation der Staatsforstverwaltung betreffend 
RKönigliches Staatsministerium der TPinanzen. 
Gemäß der Bestimmung in §. 40 Ziff. 2 der Allerhöchsten Verordnung vom 
19. Februar 1885 wird andurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß mit dem 1. März 
lfd. Is. das Forstamt Kissingen im Regierungsbezirke von Unterfranken und Aschaffenburg, 
sowie das Forstamt Altötting im Regierungsbezirke von Oberbayern definitiv formirt 
werden, wogegen gleichzeitig die bisherigen Forstreviere Hassenbach und Klaushof in 
ersterem und die seitherigen Forstreviere Altötting 1 und Altötting II in letzterem Re- 
gierungsbezirke zu bestehen aufhören. 
München, den 3. Februar 1889. 
Dr. v. Rledel. 
Der General-Sekretär: 
Ministerialrath Bauer.
	        
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