Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1889. (16)

Gesetzund Vera#lnunzsguct 
für das 
Königreich Bayern. 
„W 30. 
München, den 17. Angust 1889. 
  
Inhalt: 
Bestätigungs-urkunde vom 6. Juni 1889, das Familiensideikommiß des Guts= und Fabrikbesitzers Lothar 
Freiherrn von Faber in Stein betreffend. 
Bestätigungs-Urkunde. 
Das Familienfideikommiß des Guts= und Fabrikbesitzers Lothar Freiherrn 
von Faber in Stein betreffend. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs von Bayern 
wird von dem unterfertigten Gerichtshofe beurkundet, daß der Guts= und Fabrikbesitzer Lothar 
Freiherr von Faber in Stein mit Stiftungsurkunde vom 31. März 1887 nebst Nachträgen 
vom gleichen Datum und beziehungsweise mit seinen Gesuchen und Erklärungen vom 4. April 
und 22. Mai 1889 ein Familienfideikommiß unter dem Namen: 
„Freiherrlich von Faber'sches Familienfideikommiß"“ 
errichtet hat. 
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