62
S. 13 u. ff. — den Wirthhschaftsbesitzern in den Grenzbezirken ausnahmsweise ertheilte
Ermächtigung, Nutz= und Zuchtvieh für den eigenen Wirthschaftsbedarf aus Oesterreich nach
Bayern einzuführen, bis auf weitere Anordnung außer Kraft gesetzt.
München, den 8. Februar 1889.
Frhr. v. Feilitzsch.
Der General-Sekretär:
Ministerialrath v Nies.
Auszug aus der Adels-Matrikel des
Känigreiches.
Der Adels-Matrikel wurden einverleibt:
unter dem 14. Jannar ds. Is. der I. Di-
rektor des Germanischen Nationalmuseums,
Dr. August Ritter von Essenwein in
Nürnberg, für seine Person als Ritter des
k. Verdienst-Ordens der Bayerischen Krone
bei der Ritter-Klasse Lit. E Fol. 11 Act-
Num. 7261;
unter dem gleichen Datum der General-
major und Commandeur der k. 5. Jufanterie-
Brigade, Karl Ritter von Lindhamer in
Bayreuth, für seine Person als Ritter des
k. Verdienst-Ordens der Bayerischen Krone
bei der Ritterklasse Lit. L. Fol. 32 Act-
Num. 7271;
unter dem 20. Jannar ds. Is. der General=
major und Commandeur der k. 2. Infanterie-
Brigade, Ludwig Ritter von Müller in
München, für seine Person als Ritter des
k. Verdienstordens der Bayerischen Krone bei
der Ritterklasse Lit. M. Fol. 50 Act-Jum.
1050 1, und
unter dem 31. Jannar ds. Is. der Mini-
sterialrath im k. Staatsministerium des Innern,
Gustav Ritter von Kahr, für seine Person
als Ritter des k. Verdienstordens der Bayeri-=
schen Krone bei der Ritterklasse Lit. K. Fol. 39
Act-Num. 15901. .