Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1889. (16)

33. 503 
  
Angabe bei den Bezei 
.. ....- zeichnung 
gfür Militäran.. der Behörden, an welche 
» H mle be die Bewerbungen zu richten 
Bezeichnung der Stellen. stillmeh Seelen, sind, wenn es nicht die Bemerkungen. 
sn welchem I# 6un Behörde selbst ist, bei 
velchem Um- welcher die Anstellung 
fange dieselben gewünscht wird. 
vorbehalten sind. 
  
c) Post- und Telegraphen-Ver- 
waltung: 
Auf S. 252 hat die Nr. 50 künftig zu zu zwei Dritteln.] Königliche Generaldi= #ielrgbereemerkung 
lauten: „Unterbedienstete bei den Post= und rektion der Posten s aut aus. 
Telegraphenämtern, nämlich: Briefträger, und Telegraphen. 
  
  
  
Packetbesteller, Postschaffner und Bahnpost- 
schaffner“. 
VII. Großherzogthum Mecklenburg-Schwerin. 
II. Ministerium des Innern. 
(Im Gesammtverzeichuiß — Central-Blatt 1887 S. 265 — ist einzufügen:) 
ba. Bei den Civilvorsitzenden der Ersatz- aulir in, 
kommissionen: "u 35 drebberen 
9 " - . . Un 
Aktuare:) alternirend. Großherzogliches Mi- " 
litärdepartement zu c s- günd ut 
i W 
Schwerin. goeltong riger a#nget 
verpflichtet. 
!) Sowel die Stellen 
durch Anstellung l(el. 
tens der Neglerung be- 
sebt werden und nicht 
58 uergunn der be- 
Spuche Geschäfte 
dur lommaktöche An- 
  
  
  
  
der 
Feiuene, * Gileo. 
VIII. Großherzogthum Sachsen. 
IV. Im GBereich des Departements der Finanzen. 
(Das Gesammtverzeichniß — Central-Blatt 1887, S. 271 — ist wie folgt zu berichtigen:) 
Steueraufseher, mindestens zus Departement der Fi- sdeeee 
zwei Dritteln. nanzen. 
  
XII. Herzogthum Sachsen-Meiningen. 
(Im Gesammtverzeichniß — Central-Blatt 1887, S. 277 — sind hinzuzufügen:) 
26. Die Steueraufseher, mindestens zu| Staatsministerium, Ab- 
zwei Dritteln. ltheilung der Finanzen. 
  
 
	        
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