Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1889. (16)

  
  
33. 549 
Bezeichnung Altersgrenze, Bezeichnung 
- «btszalvclchckdckVenoaliunqdbchordcan 
Bezeichnung der Stellen, welche vor= Militär= welche die Bewerbungen zu 
der zugsweise mit Militäre auwärter richten sind, soweit nichtinden Bemerku ngen. 
Eisenbahn anwärtern zu besetzen berücksichtigi Vakanzanmeldungen andere 
« sind werden Anstellungsbehörden aus- 
· müssen. drücklich bezeichnet werden. 
6. Werra-Eisenbahn (für die Subaltern= und Unter-40 Jahre.]Direktion der Werra- tpereiene gcd 
Strecke Themar— Schleu= beamte. Eisenbahngesellschaft zuf babadienf in disser Begieb= 
fingen). Meiningen. wnr eräder . 
Mülranwärter kebentenen 
und noch u erlassenden V 
(#rilten. n Anwendung 5% 
1. Altenburg Zeitzer Eisen- 
bah 
ahn. Untere Betriebsbeamte, 
mit Ansnahme dereiner 
technischen Vorbildung 
2. Essenberg. Crossener Eisen- bedürfenden. 
bahn. 
3. Saal-Eisenbahn. 
ter, Weichensteller. 
Bahnwärter, Weichen- 
4. Weimar - Geraer Eisen- 
steller. 
bahn. 
  
XlII. Herzogthum Sa 
l. Oenstabt-! Ichtershausener Subaltern= und Unter- 
Eisenbahn. beamte. 
2. * Ruhlaer Eisen-Expeditionsdiätar, Schaff- 
ner, Weichensteller, Bahn- 
wärter. 
XIV. Fürstenthum Schwarzburg 
1. Arusigbt Ichtershausener Weichensteller, Schaffner, 
Eisenbahn. Bahnwärter. 
Hülfswärter, Bahnwär, 
  
  
XII. Herzogthum Sachsen-Altenburg. 
35 Jahre. 
lion 
eisenbahnen zu 
der 
   
35 
zu 
5 der 
   
Eine 
grenze Geraer 
nicht schaft zu 
setzt. 
chsen-Coburg und Gotha. 
40 Jahre. Betriebsverwaltung Thü- 
ringischer Nebenbahnen 
zu Weimar. 
Desgleichen. 
S 
5 
-Sondershausen. 
Setribperwoltung Thü- 
ringischer Nebenbahnen 
zu Weimar. 
40 Jahre. 
  
  
      
   
  
    
   
    
      
— der Besehung sind die für 
n preusiischen Staatscisen- 
bcah hudienst in dieser Be#fehung 
gültigen Vorschriften in An- 
wendung zu esten 
ud die für 
taatsellen- 
Ftel- 
ung gültioen arschrift 
in Unwendung zu bringen. 
Bel der Besepung 
den preußlschen 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.