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ch und Perordnungs-Blatt
für das
Königreich Bayern.
M 50.
München, den 24. Dezember 1889.
Inhalt:
Geset vom 20. Dezember 1889, die provisorische Stenererhebung für das Jahr 1890 betreffend. — Allerhöchste
Verordnung vom 15. Dczember 1889, die Slistung einer Medaille zur Erinnerung an das am 8. Dezember
1889 gefeierte Hauptfest des Haus- Nitterordens vom heiligen Georg betressend. — Bekanntmachung, die Ver-
einigung der Gemeinde Neuhausen mit der k. Haupt= und Residenzstadt München betreffend. — Bekanni=
machung vom 18. Dezember 1889, Abänderungen des Verzeichnisses der den Militäranwärtern in den Bundes-
staaten vorbehaltenen Siellen, — desgl. im Reichsdienst, — desgl. in dem Verzeichniß der Anstellungsbehörden
betreffend. — Hofdienst= Nachrichten. — Hoftitel= Verleihdeng. — Königlich Allerhöchste Genehmigung zur Annahme
einer fremden Dckoration.
Gesetz, die provisorische Steuererhebung für das Jahr 1890 betreffend.
Im Namen Feiner Majestät des Rönigs.
TZuitpold,.
Vvon Gottes Gnaden Königlicher Hrinz von Hayern,
Begent.
Wir haben nach Vernehmung des Staatsrathes mit Beirath und Zustimmung der
Kammer der Reichsräthe und der Kammer der Abgeordneten beschlossen und verordnen, was
folgt:
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