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Bekanntmachung, die Ernennung des ersten Präsidenten der Kammer der Reichsräthe für die
Dauer des gegenwärtig versammelten Landtages betreffend.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luitpold, des Königreichs Bayern Ver-
weser, haben Sich unter'n 26. Januar 1890 allergnädigst bewogen gefunden, in Rücksicht
auf Art. 1 des Gesetzes vom 28. Mai 1852, die Ernennung des ersten Präsidenten der
Kammer der Reichsräthe betreffend, den erblichen Reichsrath, Grafen Klemens von Törring-
Jettenbach, für die Dauer des gegenwärtig versammelten Landtages als ersten Präsidenten
der Kammer der Reichsräthe zu ernennen.
pold, des Königreichs Bayern Verweser,
haben Sich mit Allerhöchster Entschließung
vom 21. Januar ds. Is. allergnädigst be-
wogen gefunden, dem Universitätsbuchdruckerei-
besitzer Friedrich Junge in Erlangen den
Titel eines „Königl. Bayer. Hof-Buchdruckerei-
besitzers“, dann
mit Allerhöchster Eutschließung vom 23.
Januar ds. Is. den beiden Inhabern der
Buchner'schen Verlagsbuchhandlung in Bam-
berg, Fritzund Max Buchner in Bamberg,
Hosdienst-Nachricht.
Im Namen Seiner Majestät des fnigs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Lnit-
pold, des Königreichs Bayern Verweser,
haben mit Allerhöchster Entschließung vom
8. Jannar 1890 den bisherigen Funktionär
bei der Fondskasse Seiner Majestät des
Königs Otto, FritzHofmann, zum k. Bureau-
Offizianten allergnädigst zu erneunen geruht.
Fostitel-Verleihungen.
Im Namen Leiner Majestät des Königs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit-
den Titel „Königlich Bayer. Hof-Buch-
händler“
gebührenfrei zu verleihen.