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II. Großherzogthum Hessen.
1Die Privat-Handelsschule des Dr. Konrad Tolle (früher Dr. Naegler) zu Offenbach a. Main
(C. b. VI. 2 des Verzeichnisses vom 26. Juni d. J., Central-Blalt S.309.)
Die Real-Gymnasial-Abtheilung des Lyzeums zu Straßburg im Elsaß (Verzeichniß vom
26. Juni d. J., Central-Blatt S. 369, A. b. XVII) ist mit Ablauf des Sommerhalbjahres 1889
eingegangen.
Berlin, den 18. Dezember 1889.
Der Reichskanzler.
In Vertretung:
v. Boetticher.
Nr. 188.
Bekanntmachung, die Festsetzung der für die Naturalverpflegung zu vergütenden Beträge für
das Jahr 1890 betreffend.
K. Staatoministerium des Innern und N. Rriegsministerium.
Gemäß Aueschreibens des NReichskanzlers im Centralblatte für das Deutsche Reich vom
19. Dezember v. Js. (Centralblatt 1889 Seite 599) ist auf Grund der Vorschriften im
§5 9 Ziffer 2 des Reichsgesetzes über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im
Frieden vom 13. Februar 1875 der Betrag der für die Naturalverpflegung zu gewährenden
Vergütung für das Jahr 1890 dahin festgestellt worden, daß an Vergütung für Mann
und Tag zu gewähren ist:
mit Brot ohne Brot
a) für die volle Tageskost 80 Pf., 65 Pf.
b) für die Mittagskost 40 . 35.
) für die Abendkost 25 „ 20
d) für die Morgenkost 15. 10
München, den 4. Jannar 1890.
v. Deinleth. IDr. u. Mayer, Staatsrath.
Der General-Sekretär:
An dessen Statt:
Zenetti, Ministerialrath.
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