Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1890. (17)

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Indem Wir euch dieses eröffnen, 
gewogen. 
München, den 30. April 1890. 
bleiben Wir 
euch in Huld und Gnade 
Luitpold 
Prinz von Gayern 
des Königreichs Bayern Verweser. 
Dr. v. Riedel. Frhr. v. Crailsheim. Frhr. v. Feiliwsch. v. Heinleth. Frhr. v. Leonrod. Staatsrathv. Menmayr. 
An 
1) die Kammer der Reichsräthe, 
2) die Kammer der Abgeordneten 
ergangen. 
Königlich Allerhöchste Genehmigung zur 
Annahme einer fremden Dekoration. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich unter'm 21. April ds. Is. aller- 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der General-Sekretär: 
Ministerialrath v. Nies. 
gnädigst bewogen gefunden, dem in Diensten 
Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Leopold 
von Bayern stehenden Lakaien Franz Taver 
Jardin die Bewilligung zur Annahme und 
zum Tragen des ihm von Seiner Majestät 
dem Kaiser von Oesterreich verliehenen silbernen 
Verdienstkreuzes mit der Krone zu ertheilen.
	        
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