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Nr. 7,690.
Bekauntmachung, die Anwendung des Reichsstempelgesetzes betreffend.
Königliches Staatsministerium der TFinanzen.
Die in der Nummer 19 des Centralblattes für das Deutsche Reich vom 9. Mai 1890
auf Seite 116 veröffentlichte Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 1. Mai 1890, be-
treffend Waaren, für welche an inländischen Börsen Terminpreise notirt werden, wird nach-
stehend im. Abdruck zur entsprechenden Wahrnehmung bekannt gegeben.
München, den 13. Mai 1890.
Dr. v. Riedel.
Der General-Sekretär:
Ministerialrath v. Schneider.
Abdruck.
Nach der auf Grund der Ziffer 9 der Ausführungsporschriften zu dem Gesetz, betreffend
die Erhebung von Rrichsstempelabgaben (Central-Blatt für 1885 Seite 417), von der
Nöniglich sächsischen Negierung getroffenen Feststellungen werden an der Börse zu Leipzig
Terminpreise für Kammzug notirt.
Berlin, den 1. Mai 1890.
Der Reichskanzler.
In Vertreiung:
Freiherr von Maltzahn.
Hofdienst-Machrichten. mit Allerhöchstem Signate vom 7. l. Mts.
das erledigte Hofbeneficium ad Sct. Lauren-
lium et Sct. Margaretham in der Aller-
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit= heiligen Hofkirche in München mit den da-
pold, des Königreichs Bayern Verweser, mit verbundenen Bezügen und Rechten vom
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden, 16. Mai 1890 angefangen dem k. geistlichen
Im Ramen Seiner Majestät des Königs.