Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1890. (17)

21. 323 
IV. 
Auf die bei Prüfung des Voranschlags und gesondert erfolgten Anträge und Beschlüsse 
ertheilen Wir nachstehende Entschließungen: 
1. Der Landrath hat für Zulagen an Lehrer und Verweser an schwierigen und gering 
dotirten Schulstellen, und zwar zunächst zur Befriedigung der dringendsten Bedürfnisse den 
Betrag von 5 000 J bewilligt. Wir ertheilen diesem Beschlusse unter Anerkennung des 
hier gezeigten Entgegenkommens Unsere Genehmigung. 
2. Der Landrath hat angeregt, die Jahresschluß-Prüfungen an den konfessionell ge- 
mischten Schulen in Zukunft nicht mehr gemeinschaftlich durch die Distriktsschulinspektoren 
beider Konfessionen, sondern alternirend immer nur von einem Inspektor vornehmen zu 
lassen. Wir vermögen diesem Antrage keine Folge zu geben. 
3. Dem Antrage des Landraths, die zur Uebernahme der beiden mit Gymnasialklassen 
verbundenen Kreislateinschulen zu Kaiserslautern und Landan erforderlichen Summen noch 
in das Budget für die XX. Finanzperiode einzusetzen, konnte eine Folge nicht gegeben werden. 
Eine Rechtspflicht zur Uebernahme dieser Exigenz auf das Staatsärar ist von der 
k. Staatsregierung in den früheren Landraths-Abschieden keineswegs anerkannt. 
Wir beauftragen jedoch die Kreisregierung der Pfalz, Kammer des Innern, bei seiner- 
zeitiger Vorlage der Bedarfsvoranschläge für die Studienanstalten zu Kaiserslautern und 
Landau in der XXI. Finanzperiode die erforderlichen Beträge für die Uebernahme der beiden 
mit Gymnasialklassen verbundenen Rreislateinschulen zu Kaiserslautern und Landau in die 
Exigenz-Etats dieser Anstalten einzustellen. 
Unser Staatsministerium des Innern für Kirchen= und Schul-Angelegenheiten wird 
sodann in Erwägung nehmen, ob bei fortdauernd günstiger Finanzlage des Staates ein 
Postulat wegen Uebernahme dieser Exigenz auf das Staatsbudget an den Landtag des 
Königreichs gebracht werden kann. « 
4. Den Beschlüssen des Landraths bezüglich der Ausdehnung des Unterrichts an der 
Kreisbaugewerkschule in Kaiserslautern und über die dienstliche Stellung des an der Real- 
schule in Ludwigshafen a. Rh. aus Anlaß ihrer allenfallsigen Erweiterung zu einer sechs- 
kursigen Realschule weiter erforderlichen Lehrpersonals ertheilen Wir Unsere Genehmigung. 
5. Den vom Landrathe bei der Berathung der Angelegenheiten der Kreisirrenanstalt 
Klingenmünster gefaßten Beschlüssen ertheilen Wir Unsere Genehmigung.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.