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IV.
Auf die bei Prüfung des Voranschlags und gesondert erfolgten Anträge und Beschlüsse
ertheilen Wir nachstehende Entschließungen:
1. Der Landrath hat für Zulagen an Lehrer und Verweser an schwierigen und gering
dotirten Schulstellen, und zwar zunächst zur Befriedigung der dringendsten Bedürfnisse den
Betrag von 5 000 J bewilligt. Wir ertheilen diesem Beschlusse unter Anerkennung des
hier gezeigten Entgegenkommens Unsere Genehmigung.
2. Der Landrath hat angeregt, die Jahresschluß-Prüfungen an den konfessionell ge-
mischten Schulen in Zukunft nicht mehr gemeinschaftlich durch die Distriktsschulinspektoren
beider Konfessionen, sondern alternirend immer nur von einem Inspektor vornehmen zu
lassen. Wir vermögen diesem Antrage keine Folge zu geben.
3. Dem Antrage des Landraths, die zur Uebernahme der beiden mit Gymnasialklassen
verbundenen Kreislateinschulen zu Kaiserslautern und Landan erforderlichen Summen noch
in das Budget für die XX. Finanzperiode einzusetzen, konnte eine Folge nicht gegeben werden.
Eine Rechtspflicht zur Uebernahme dieser Exigenz auf das Staatsärar ist von der
k. Staatsregierung in den früheren Landraths-Abschieden keineswegs anerkannt.
Wir beauftragen jedoch die Kreisregierung der Pfalz, Kammer des Innern, bei seiner-
zeitiger Vorlage der Bedarfsvoranschläge für die Studienanstalten zu Kaiserslautern und
Landau in der XXI. Finanzperiode die erforderlichen Beträge für die Uebernahme der beiden
mit Gymnasialklassen verbundenen Rreislateinschulen zu Kaiserslautern und Landau in die
Exigenz-Etats dieser Anstalten einzustellen.
Unser Staatsministerium des Innern für Kirchen= und Schul-Angelegenheiten wird
sodann in Erwägung nehmen, ob bei fortdauernd günstiger Finanzlage des Staates ein
Postulat wegen Uebernahme dieser Exigenz auf das Staatsbudget an den Landtag des
Königreichs gebracht werden kann. «
4. Den Beschlüssen des Landraths bezüglich der Ausdehnung des Unterrichts an der
Kreisbaugewerkschule in Kaiserslautern und über die dienstliche Stellung des an der Real-
schule in Ludwigshafen a. Rh. aus Anlaß ihrer allenfallsigen Erweiterung zu einer sechs-
kursigen Realschule weiter erforderlichen Lehrpersonals ertheilen Wir Unsere Genehmigung.
5. Den vom Landrathe bei der Berathung der Angelegenheiten der Kreisirrenanstalt
Klingenmünster gefaßten Beschlüssen ertheilen Wir Unsere Genehmigung.