Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1890. (17)

326 
  
Cap. 
Vortrag 
Festgesetzter 
Betrag 
]4% 
  
!III. 
  
  
Uebertrag 
b) zur Aufbesserung des unzureichenden Einkommens des ge- 
sammten Lehrpersonals in bisheriger Weise 
c) zur Gewährung von Zulagen à 90 AM. an alle Schul- 
verweser, weltlichen Lehrerinnen und Schulgehilfen 
40 883 + 96 3N 
Tit. 3. Zur Gewährung von Dienstalterszulagen; 
a) nach den Bestimmungen des Budgets der XIX. Finanz- 
periode à 90 „X für die wirklichen Schullehrer und à 45 4 
für die ständigen Verweser und weltlichen Lehrerinnen aus 
Centralfonds · . . 468 465 06 
b) aus Kreisfonds, vom 2ten Jahre nach erstandener An- 
stellungsprüfung an bis zum Eintritte in die staatlichen 
Dienstalterszulagen 
Tit. 4. Beiträge zur Haltung von Schulgehilsen 
Tit. 5. Besondere Remunerationen und Unterstützungen für dos 
aktive Lehrerpersonal. 
Für Zulagen an Lehrer und Verweser an schwierigen und gering 
dotirten Schulstellen 
Tit. 6. Allgemeine Beiträge an 1 Schnttassen 
Tit. 7. Beiträge zur Realexigenz der Schulen und zu Schul- 
hausbauten: 
a) Realexigenzbeiträge 
b) zum Unterhalt von Schuchänsem 
) zu Schulhaus-Neubauten. 
110 499 — 
194 829 71 
37167 
5 000 
15 000 
28 
  
Latus 
  
362 495 
 
	        
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