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nosche für den Landrath von Unterfranken und Aschaffenburg über dessen Verhandlungen
in den Sitzungen vom 4. bis 16. November 1889.
Im Ramen ZFeiner Majestät des Rönigs.
Tuftpol!,.
von Gottez Gnaden Königlicher Prinz von Gayern,
Negent.
Wir haben Uns über die von dem Landrathe von Unterfranken und Aschaffenburg in
seinen Sitzungen vom 4. bis 16. November 1889 gepflogenen Verhandlungen Vortrag er-
statten lassen, und ertheilen hierauf folgende Entschließungen:
J.
Abrechnung über die Fonds der Kreisanstalten und über die Kreisfonds
für das Jahr 1888.
Die gemäß Art. 15 lit. b und c des Landrathsgesetzes vom 28. Mai 1852 dem
Laudrathe vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr 1888
wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch das
Kreis-Amtsblatt bereits veröffentlicht.
II.
Stenerprineipale für das Jahr 1890.
Die Steuerprincipalsumme des Regierungsbezirks von Unterfranken und Aschaffenburg
beträgt für das Jahr 1890 3 182 203 J4, wovon ein Steuerprozent auf 31 822 JX sich
berechnet.
III.
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1890.
Dem von dem Landrathe geprüften Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis-Ein-
nahmen ertheilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung.
Auf die vom Landrathe gestellten Anträge und gefaßten Beschlüsse ertheilen Wir nach-
abet Entschließungen:
Den Beschlüssen des Landraths bezüglich der künftigen Wbesserng der Ruhegehalte
—niemrz Schullehrer haben Wir bereits unter'n 9. Februar l. J. Unsere Ge-
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