Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1890. (17)

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für das 
Königreich Bayern. 
3893. 
München, den 10. Juni 1890. 
m2 Inhalt: 
Bekanntmachung vom 30. Mai 1890, die Verwaltung und den Betrieb der k. Verkehrsanstalten betreffend. — 
Bekanntmachung vom 1. Juni 1890, die Einführung des Betriebsreglements für die Eisenbahnen Deutschlands 
in Vayern betreffend. — Bekanntmachung vom 1. Juni 1890, die Postordnung für das Königreich Bayern 
vom 1. Mai 1889 betreffend. — Bekanutmachung vom 3. Juni 1890, die Postordnung für das nönigreich 
Bayern vom 1. Mai 1889 betreffend. — Bekanntmachung vom 4. Juni 1890, die Besetzung der Subaltern- 
und Unterbeamtenstellen bei den Neichs= und Staatsbehörden mit Militäramwärtern betressend. — Bekannt= 
machung vom 5. Juni 1890, die Bahnordnung für bayerische Eisenbahnen untergeorducter Bedeutung betr. — 
Hofdienst- Nachrichten. — Stagisdiensi- Nachrichten. — Ordens-Verleihung. — Röniglich Allerhöchste Genehmigung 
zur Annahme einer freniden T Deloration. 
Nr. 23791l. 
Bekanntmachung, die Verwaltung und den Betrieb der k. Verkehrsanstalten betreffend. 
fl. Staatsministerium des Königlichen Hauses und des Aeußern. 
Im Uamen Jeiner Mazjestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luitpold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Allergnädigst zu bestimmen geruht, daß die Direktoren bei der Generaldirektion der 
Staatseisenbahnen den Titel „Regierungsdirektor bei der Generaldirektion der Staatseisen- 
bahnen“ und die Oberbahnamtsvorstände den Titel „Oberbahnamtsdirektor“ zu führen haben. 
München, den 30. Mai 1890. 
Frhr. v. Crailsheim. 
Der General-Sekretär: 
Statt dessen: 
Der k. Ministerialrath v. Bever. 
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