Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1890. (17)

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ragenden und ausgezeichneten Dienste, statt- 
zugeben und demselben unter Einreihung in 
die Zahl der Staatsräthe im außerordentlichen 
Dienste Titel und Nang eines k. Staats- 
ministers vorzubehalten, 
2. in Abänderung der einschlägigen Be- 
stimmungen zu verfügen, daß der Vorsitz im 
Ministerrathe fortan jeweils von dem k. 
Staatsminister des k. Hauses und des Aeußern 
geführt wird und demgemäß den Staatsrath 
im ordentlichen Dienste und Staatsminister 
des k. Hauses und des Aeußern, Krafft Frei- 
herrn von Crailsheim, zum Vorsitzenden 
im Ministerrathe zu ernennen, 
3. den Negierungsdirektor und Polizei- 
präsidenten, Dr. Ludwig von Müller, zum 
Staatsrathe im ordentlichen Dienste und zum 
Staatsminister des Innern für Kirchen= und 
Schul-Angelegenheiten zu ernennen. 
Hrdens-Verleihung. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich unter'm 29. April ds. Is. aller- 
gnädigst bewogen gefunden, dem Premier-= 
lieutenant Kuno Volkmar Zimmermann 
im k. Sächsischen 3. Infanterie -Regimente 
Nr. 102 „Prinz-Regent Luitpold von Bayern“ 
den Verdienst-Orden vom heiligen Michael 
IV. Klasse zu verleihen. 
Königlich Allerhöchste Genehmigung zur 
Annahme einer fremden Bekoration. 
Im MNamen Seiner Aajestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich unter'm 20 Mai ds. Is. aller- 
guädigst bewogen gefunden, dem k. Kämmerer 
Hermann Grafen von Geldern-Egmont, 
Oberrechnungsrathe und vortragenden Rathe 
am Rechnungshofe des Deutschen Reiches in 
Potsdam, die Bewilligung zur Annahme und 
zum Tragen des ihm von Seiner Masjestät 
dem Deutschen Kaiser und Könige von Preußen 
verliehenen k. preußischen Rothen Adler-Ordens. 
IV. Klasse zu ertheilen.
	        
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